Ein Münchner (28) wollte am Freitagabend Nachtaufnahmen mithilfe seiner Drohne machen. Ungünstig, daß er sie über dem israelischen Generalkonsulat am Karolinenplatz kreisen ließ, denn das ist nicht erlaubt. Zudem war die Fotodrohne nicht registriert und der Flug nicht angemeldet.
NAH