Kaut-Bullinger: Rätsel um die Lücke

von Redaktion

Traditionsgeschäft in der Rosenstraße abgerissen – Nebulöse Neubaupläne

Baulücke: Das ehemalige Kaut-Bullinger-Gebäude in der Rosenstraße ist abgerissen. © Marcus Schlaf

In der Nähe des Marienplatzes klafft seit Kurzem eine große Lücke. Im September 2024 war dort ein Baukran aufgestellt worden. Der kündigte bereits den Abriss des Traditionshauses an, in dem früher Kaut-Bullinger Schreibwaren verkauft hatte. Das legendäre Geschäft in der Rosenstraße 8 gibt es ja schon länger nicht mehr: Kaut-Bullinger hatte das Haus im September 2020 an das Immobilien-Imperium von René Benko verkauft. Im Februar 2022 wurde der Laden geschlossen, Kaut-Bullinger strukturierte seinen Betrieb um und handelt aus dem Umland vor allem übers Internet.

Rene Benkos Signa-Gruppe ist inzwischen pleite (tz berichtete), das Kaut-Bullinger-Haus wurde deshalb für über 80 Millionen Euro an den Münchner Wirtschaftsanwalt Erich Schwaiger verkauft.

Ein Grünwalder Architekturbüro ist beauftragt. Keine dieser beiden Parteien erklärt auf Anfrage unserer Zeitung allerdings näher, was genau jetzt in der Innenstadt-Baulücke entstehen soll. Visualisierungen, wie das künftige Gebäude in der Rosenstraße aussehen könnte, finden sich zwar auf der Homepage der Architekten – unklar ist allerdings, ob das nur ein Entwurf ist.

Klar ist dagegen: Das neue Gebäude soll „Teil eines größeren städtebaulichen Ensembles“ werden, es soll ein „visionärer Neubau“ entstehen. Dort sollen dann sowohl Geschäfte als auch Büros einziehen. „Im Fokus steht die Herausforderung, ein architektonisch anspruchsvolles und zugleich individuelles Gebäude zu schaffen, das den komplexen Anforderungen des innerstädtischen Umfelds gerecht wird und eine Bereicherung für die Stadtlandschaft darstellt.“

Ob es bereits Mieter und/oder Interessenten für das Haus in Bestlage (ums Eck ist der Marienplatz) gibt, ist der tz nicht bekannt.

Vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung hieß es bezüglich des Kaut-Bullinger-Hauses lediglich, man habe eine Baugenehmigung für einen „oberirdischen Abbruch und Neubau eines Büro- und Geschäftsgebäudes auf drei Untergeschossen“ vorliegen. Alle weiteren Fragen könnten zum jetzigen Zeitpunkt dagegen nicht beantwortet werden.
GABRIELE WINTER

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