Elizaveta V. auf der Anklagebank. Sie kam ohne Verteidiger. © SIGI JANTZ
Wer Elizaveta V. (20, Name geändert) sieht, meint eine normale, hübsche, etwas schüchterne junge Frau vor sich zu haben. Doch Liza gibt gerne Gas: Vor fast zwei Jahren ist sie nachts im 4er-BMW eines Bekannten mit 174 Sachen über die Ingolstädter Straße gerast. Deshalb musste sie sich am Montag vor dem Amtsgericht verantworten. „Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit um Welten überschritten“, warf ihr Richterin Straube vor, „und das ohne Führerschein und Fahrpraxis.“
Nur 50 Km/h sind auf der Ingolstädter Straße zwischen Heidemannstraße und Gundelkoferstraße, der Rennstrecke der Tatnacht, erlaubt. „Ich weiß nicht, was damals in mich gefahren ist“, sagt Liza V. auf der Anklagebank, den Tränen nahe. „Mein Handeln war nicht akzeptabel. Ich bereue es absolut.“ Mit ihrem Bekannten hatte sie damals die Tankstelle an der Ecke Ingolstädter- und Heidemannstraße angefahren, wo weitere Freunde warteten – man redete über Autos, hatte Spaß. Liza V. düste dann mit dem angemieteten Sport-BMW ihrer Bekanntschaft die schnurgerade Strecke mehrmals auf und ab, gab hemmungslos Gas. Einen Führerschein besaß sie damals nicht.
„Der Angeklagten kam es darauf an, bei der Fahrt eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, um die von der Fahrt aufgezeichneten Videos auf ihrem Instagram-Account zu veröffentlichen“, heißt es in der Anklage. Diese Videos mit Liza V. im Adrenalinrausch werden auch gezeigt: Sie juchzt, kichert, freut sich über das Wahnsinnstempo.
Sie habe damals unter sehr instabilen Bbedingungen gelebt, erzählt die Tochter eines Chauffeurs mit schamrotem Gesicht. Falsche Freunde hätten sie zu Partys, Alkohol und zum Blaumachen überredet, der strenge Vater habe ihr mit Rauswurf gedroht. Inzwischen habe sie den Führerschein gemacht, zwei bessere Arbeitsstellen. Sie helfe gelegentlich im Chauffeur-Betrieb des Vaters aus – mit einer ruhigen, vorbildlichen Fahrweise. „Denn inzwischen ist mir klar, welche Gefahren im Straßenverkehr bestehen.“
Richterin und Staatsanwältin glaubten Liza V. Sie verurteilten die Heranwachsende zu 1000 Euro Geldstrafe, drei Monaten Fahrverbot und drei Beratungsgesprächen bei der Jugendgerichtshilfe.
ISABEL WINKLBAUER