Messerstecher bettelt um Haft

von Redaktion

Vor Gericht wird eine Attacke auf zwei Muslime in Pasing verhandelt

Werner P. verdeckt sein Gesicht, hinter ihm seine Verteidiger Alexander Eckstein und Dagmar Mortha.

War es Fremdenhass, Rechtsextremismus oder einfach Wahn? So genau lässt sich das nicht sagen bei Werner P. (41). Der Münchner aus Perlach steht seit gestern vor dem Landgericht, weil er im Juli 2024 in der Pasinger Gleichmannstraße auf zwei Muslime eingestochen hat, um sie zu töten (wir berichteten). Die Anklage: versuchter Mord. Der Beschuldigte schweigt zur Tat. Seinem psychiatrischen Gutachter sagte er: „Ich will ins Gefängnis.“

„Der Beschuldigte war beherrscht von dem Gedanken, dass Deutschland von Muslimen befreit werden müsse“, heißt es in der Anklage. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Erl war, was die genaue Motivation von Werner P. anging, vor allem auf den Bericht des Gutachters angewiesen. P. habe ein Einser-Abitur, Psychologie und Betriebswirtschaft studiert, sagte Psychiater Cornelis Stadtlandt. Doch gegen Ende des Studiums, mit 34, hätten sich P.s Depressionen in Schizophrenie verwandelt: „Er hatte Angst, dass der Mossad ihn entführen und ihm etwas antun würde.“ Offenbar betrachtete P. beide Gruppen als Feind, Juden wie Moslems.

Die Wahnideen des Messerstechers waren womöglich auch durch soziale Medien genährt. In seiner therapeutischen WG, in der er vor der Festnahme wohnte, hatte er laut Gutachter jedenfalls keine Beschäftigung gehabt, als im Bett zu liegen, Tiktok-Videos anzuschauen, Bier zu trinken – „täglich zwölf Halbe“ – und das Beruhigungsmittel Tavor zu nehmen.

Nur am Tattag war Werner P. nüchtern. Er spazierte mit einem Messer durch die Gleichmannstraße am Pasinger Bahnhof, wählte die Opfer Cafar J. und Ali K. nach dem, was er für „muslimisches Aussehen“ hielt, aus. Erst rammte er Ali K. heimtückisch sein Messer in den Rücken. „Ich hatte Schlafstörungen, habe jetzt noch Schmerzen“, sagte das Opfer vor Gericht. Danach griff P. den ahnungslosen Cafar J. an. Nur weil Passanten J. warnten, drehte er sich zu P. um, hielt ihn auf Abstand und konnte sich so retten, erzählte er unserer Zeitung.

Das Urteil fällt am 15. April – dann steht fest, ob Werner P. ins Gefängnis muss oder in einer psychiatrischen Klinik bleibt.
ISABEL WINKLBAUER

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