Vor dem KVR türmt sich Protest auf. Die Vertreter des Vereins Hochhaus-Stop wollen der Behörde am Montag mehr als 45 000 Unterschriften in über 60 Aktenordnern übergeben, die sie im Rahmen eines Bürgerbegehrens gegen die geplanten 155-Meter-Türme auf dem Paketpostareal gesammelt haben. Die Hochhaus-Gegner haben damit die erste große Hürde zur Verhinderung einer – aus ihrer Sicht – „städtebaulichen Wende zur Wolkenkratzer-Metropole“ genommen.
Anfang März lieferten sich Befürworter und Gegner des von Großinvestor Ralf Büschl geplanten Bauvorhabens einen Schlagabtausch im Pressehaus.
Um die Pläne in der jetzigen Form zu verhindern, bräuchte es einen Bürgerentscheid, bei dem „möglichst bald“ alle wahlberechtigten Münchner über die Hochhäuser abstimmen können, wünscht sich Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Vorstandsmitglied des Vereins Hochhaus-Stop. Bereits im Sommer könnten die Münchner zur Wahlurne gebeten werden. Wie es jetzt weitergeht:
Prüfung durch die Stadtverwaltung: Sobald die Unterschriften beim KVR vorliegen, kann die Verwaltung aktiv werden. Es wird geprüft, ob „die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“ gegeben sind, wie es in den Regularien der Stadt heißt. Zum einen müssen drei Prozent der Münchner (über 18 Jahre und seit mindestens zwei Monaten Bürger) das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Also rund 34 000 Menschen.
Außerdem wird geprüft, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens rechtsgültig ist. Im Falle der Hochhäuser lautet diese: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?
Sollte die Stadt juristische Einwände haben, wollen die Gegner vors Verwaltungsgericht München ziehen. Das kündigt Brannekämper auf Nachfrage an.
Stadtrat entscheidet über Zulässigkeit: Ist das Begehren zulässig, muss der Stadtrat einen Termin für den Bürgerentscheid festlegen – an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten.
Aufruf der wahlberechtigten Münchner: Sind alle Vorgaben erfüllt, kommt es zum Bürgerentscheid. Dazu bekommen alle wahlberechtigten Münchner Wahlunterlagen zugeschickt. Wie bei einer regulären Wahl kann man mit den Unterlagen per Briefwahl abstimmen oder am Wahltag in einen Wahlraum gehen.
Abstimmung über eine Frage: Beim Bürgerentscheid wird über die konkrete Fragestellung des Bürgerbegehrens abgestimmt. Man kann „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen. Damit der Bürgerentscheid schließlich erfolgreich ist, muss ein Zustimmungsquorum erreicht werden. In Großstädten liegt dieses bei mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten. Im konkreten Fall müssten rund 110 000 Münchner mit „Ja“ stimmen (und weniger mit „Nein“). Die Entscheidung wäre dann ein Jahr lang rechtlich bindend.
DAP, AND