Wenn ich als Käufer online etwas bestellt habe und es nicht behalten, sondern zurückgeben will, kann ich das in den ersten beiden Wochen nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen tun. Viele Händler werben auch mit einer kostenlosen Rücksendung. In der Regel erkennt man das, wenn ein Retoure-Ticket der Ware beiliegt.
Sonst muss der Käufer den Widerruf vom Vertrag per Brief oder E-Mail eindeutig erklären und anschließend die Ware an den Händler zurücksenden. Der Kaufpreis wird ihm dann erstattet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, „wenn der Unternehmer den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichtet hat“, teilt die Verbraucherzentrale mit. Dieser Passus dürfte zahlreiche Gerichte beschäftigen, denn oft ist nicht klar, wie diese Unterrichtung zu erfolgen hat und ob ein Satz auf Seite 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausreicht.
Händler sind allerdings nicht verpflichtet, einen Retourenschein zu schicken – egal ob sie die Kosten der Retoure selbst tragen oder der Verbraucher.
Der Käufer hat außerdem selbst für eine ausreichende Verpackung für die Retoure sowie für die Auswahl eines Transportunternehmens zu sorgen und muss die verpackte Ware zur Post, Spedition oder einem anderen Transportdienstleister bringen, wenn der Händler dies nicht freiwillig angeboten hat.
Manchmal bekommt man aber auch Pakete, die man gar nicht bestellt hat. Niemand ist dazu verpflichtet, einen Online-Shop wegen falsch zugestellter Ware zu kontaktieren. Manchmal kommt ein Shop aber dann auf die Empfänger zu. Dann sollte man erläutern, dass man die Ware nicht bestellt hat und dabei unbedingt ironische Aussagen vermeiden. Ein scherzhaft gemeintes „Vielen Dank“ könnte als Annahme eines Angebotes ausgelegt werden.
GW