Neuer Haftbefehl gegen Anschlagsfahrer

von Redaktion

SEK bringt Attentäter zum Bundesrichter

Der Anschlagsfahrer von München wird von Polizisten vom Hubschrauber zur Fahrzeugkolonne geführt. © Uli Deck/dpa

Mehrere Polizisten in Kampfausrüstung haben einen jungen Mann fest in ihrem Griff: Es ist der Münchner Attentäter Farhad N. (24), er war im Februar mit seinem Mini Cooper gezielt in eine Menschenmenge in der Münchner Innenstadt gefahren und tötete zwei Menschen, die an einer Verdi-Demo teilgenommen hatten. Jetzt wurde der 24-Jährige erneut dem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt. Dieser eröffnete ihm einen neuen Haftbefehl der Bundesanwaltschaft, wie die Behörde mitteilte. Unter anderem wird ihm neben versuchtem Mord und Körperverletzung in 54 Fällen nun auch zweifacher Mord vorgeworfen.

Bislang war umstritten, inwiefern der Attentäter für die Tat juristisch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Denn N. saß zunächst in U-Haft und wurde später auf die psychiatrische Station der JVA Straubing verlegt. Von dort wurde er gestern im Helikopter nach Karlsruhe geflogen. Um 14 Uhr fand der Termin zur Haftprüfung statt. Der Haftbefehl von Farhad N. wurde auf zweifachen vollendeten Mord abgeändert. Bislang ging es um versuchten Mord.

Hintergrund war, dass zunächst geprüft werden musste, ob der Attentäter eventuell psychisch krank ist. Mehrere Gutachter hatten sich in den vergangenen Wochen mit seinem Fall beschäftigt. Und waren zu dem Ergebnis gekommen: Farhad N. ist nicht psychisch krank, sondern voll schuldfähig. Erst auf dieser Grundlage konnte nun auch sein Haftbefehl abgeändert werden. Der Attentäter wird jetzt in den normalen Vollzug verlegt und bleibt nicht länger auf der psychiatrischen Station der JVA Straubing. Dieser Vollzug ist Teil seiner Untersuchungshaft, für die N. entweder weiter in Straubing bleiben oder in die JVA Stadelheim nach München verlegt wird.
THI/TG

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