Thomas B. mit seiner Anwältin Eva Maria Krötz. © Sigi Jantz
Was würden manche Studenten für bessere Noten geben? Im Fall von Thomas B. (Name geändert) ist das durch eine E-Mail dokumentiert: Er bot 1000 Euro, um im Vorhinein an die Aufgaben einer Klausur zu kommen – und schickte sein unmoralisches Angebot abends vor dem Prüfungstermin an eine Mitarbeiterin der Technischen Universität. Die Aktion vom März 2023 brachte den Studenten nun auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Denn die Uni hatte Anzeige wegen Bestechung erstattet. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Mit Freunden witzelte der Informatikstudent in den Wochen vor der Klausur, was wohl passieren würde, wenn man so eine E-Mail abschickt. Nur B. zog es aber durch. „Das war ein Fehler, ich bereue es“, sagte er nun kleinlaut im Strafprozess.
Richter Martin Schellhase sah in der E-Mail-Aktion „kriminelle Energie“ und „kein Augenblicksversagen“, zumal Thomas B. dafür extra eine neue Mailadresse angelegt hatte. Der aber beteuert, er sei ein guter Student und gar nicht nervös gewesen vor der Prüfung, die er angeblich mit einer Note von 2,3 bestanden hat. „Der Grund für die E-Mail war eher Neugier und eine gewisse Gedankenlosigkeit“, sagt B.
Doch hinter ihm liegt eine harte Zeit: Die Polizei durchsuchte seine Wohnung, eine psychische Krise folgte, dazu kassierte Thomas B. einen Strafbefehl. „Er wurde aus seinem früheren Leben gerissen“, sagt Verteidigerin Eva Maria Krötz. Sie schaffte es gerade noch, dass Thomas B. nicht vorbestraft ist und sich unbeschwert bewerben kann: Er muss aber 1800 Euro Geldstrafe zahlen.
ANDREAS THIEME