155 Meter hoch sollen die Türme werden.
Wollen weiterhin einen Bürgerentscheid erzwingen: Max von Heckel, Christian Ude, Nele Joas und Robert Brannekämper (v. l.) kämpfen gegen die Türme. © Schuri/Herzog & de Meuron
Aufgeben? Das kommt für die Initiatoren des Bürgerbegehrens „HochhausStop“ nicht infrage. Sie kämpfen weiter dagegen, dass auf dem Paketpost-Areal zwei 155 Meter hohe Türme entstehen – auch wenn der Stadtrat in der Sitzung am kommenden Mittwoch den Bürgerentscheid nicht zulassen sollte. „Dann werden wir innerhalb weniger Tage Klage einreichen“, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der Initiative, Robert Brannekämper. „Wir klagen durch alle Instanzen.“ Am Freitag erklärten die Hochhaus-Gegner mit Anwalt Andreas Feuersinger, warum sie die Bewertung der Stadtverwaltung, wonach der Bürgerentscheid unzulässig sei, für falsch halten.
In drei Jahren hatten sie fast 50 000 Unterschriften gegen das Projekt des Investors Ralf Büschl gesammelt. Die Stadtjuristen sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens rechtlich nicht zulässig sei, weil sie zu stark die Gestaltungsfreiheit der Stadt beeinträchtige.
Dieser Einschätzung widersprach Rechtsanwalt Feuersinger. In Bayern dürfe die Bauleitplanung Teil von Bürgerbegehren sein, erklärte er. „Ein Bürgerbegehren darf nicht den ganzen Prozess bestimmen“, sagte er. Aber: „Es darf einen Rahmen dafür geben. Sonst wären Bürgerbegehren im Rahmen der Bauleitplanung tot.“ Genau so einen Rahmen gebe der Hochhaus-Bürgerentscheid vor. Die Initiatoren hatten sich dazu von zwei Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und ein Gutachten eines Rechtswissenschaftlers erstellen lassen.
Die Stadtverwaltung dagegen argumentiert, dass der Bürgerentscheid gegen das Abwägungsgebot verstoße. Heißt: Die Stadt entscheidet darüber, wo und wie gebaut wird – und muss alle Belange abwägen. „Nach der Meinung der Gutachter ist die Bevölkerung zu doof zum Abwägen“, kritisierte Münchens Alt-OB Christian Ude (SPD) etwas sarkastisch. „Zu so einer pauschalen Beleidigung kann ich nicht schweigen.“ Folge man der Anschauung, wären auch andere Bürgerbegehren wie zur dritten Flughafen-Startbahn oder zum Bau der Allianz Arena unzulässig gewesen. „Keiner der bisherigen Bürgerentscheide hätte stattfinden dürfen“, sagte Ude. Seiner Meinung nach hätten die Münchner schon vor zwei oder drei Jahren in einem vom Stadtrat eingeleiteten Ratsbegehren zu den Türmen an der Paketposthalle gefragt werden sollen.
Ude betonte, kein genereller Hochhaus-Gegner zu sein. 2004 hatte er sich noch gegen den Hochhaus-Bürgerentscheid gestellt. Das Ergebnis damals: Kein Gebäude soll höher als die Türme der Frauenkirche – also 100 Meter – sein. „Es kommt bei Hochhäusern immer auf den Fall an“, sagte er. Die beiden geplanten Türme würden das Stadtbild verändern, sie seien ein „ganz schlimmer Sündenfall für die Stadtentwicklung“, so Ude. Die negative Haltung zum Bürgerentscheid könnte seiner Ansicht nach noch einen anderen Grund haben: „Das macht man, wenn man mit den Knien schlottert vor Angst, dass man verliert.“
CLAUDIA SCHURI