Wer entscheidet über das Projekt Hochhäuser an der Paketposthalle – die Bürger oder der Stadtrat? Darüber stimmt der Stadtrat heute ab. © Herzog & de Meuron
Trotz der rechtlichen Unsicherheit wollen die Grünen im Münchner Stadtrat die Bürger über den Bau der Hochhäuser an der Paketposthalle abstimmen lassen. Die Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag gestellt, über den der Stadtrat heute entscheiden soll – ebenso wie über die Frage, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
Wie berichtet, sollen an der Paketposthalle zwei 155 Meter hohe Hochhaustürme entstehen. Das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ – das die Gegner des Projekts anstreben – will das verhindern und hat über drei Jahre genügend Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid zu initiieren. Allerdings hält die juristische Abteilung der Stadtverwaltung die Fragestellung des Bürgerbegehrens für unzulässig. Der Grund: Sie verstößt gegen das sogenannte Abwägungsgebot, demzufolge eine Kommune selbst entscheidet, wo sie und in welchen Ausmaßen sie baut.
Auf Antrag der Grünen soll die Stadtverwaltung rechtskonforme Wege aufzuzeigen, wie ein solcher Bürgerentscheid durchgeführt werden kann. Und zwar generell. Die Fraktion stehe auf dem Standpunkt, dass über die Hochhausfrage nicht anhand eines einzelnen Projekts entschieden werden soll. Zudem will die Partei das Bürgerbegehren zur Paketposthalle zulassen.
„Die Münchner haben die 100-Meter-Grenze beschlossen“, sagt Bürgermeister Dominik Krause mit Blick auf den Hochhaus-Entscheid von 2004. „Die Frage, ob diese Grenze heute noch zeitgemäß ist, sollten deshalb wieder die Münchner beantworten. Deshalb plädieren wir Grüne seit Langem für ein Ratsbegehren mit Gültigkeit für die gesamte Stadt.“
Grünen-Fraktionschef Sebastian Weisenburger ergänzt, dass es bei mehreren Juristen unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Zulässigkeit der Fragestellung gäbe. „Wir müssen ehrlich sein: Ob über die Paketposthalle abgestimmt wird, werden am Ende nicht wir entscheiden, sondern die Gerichte.“
Ob das alles so kommt, ist offen. Die SPD war gestern noch nicht zu einer Einschätzung gekommen. Die CSU derweil wird den Vorstoß ablehnen. Fraktions-Chef Manuel Pretzl sagte, die Rechtsabteilung sowie diverse Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. „Dem werden wir folgen. Bürger- und Ratsbegehren zum Thema Hochhäuser wurden inzwischen zigfach geprüft. Wir wollten bereits vor drei Jahren die Bürger zur Paketposthalle befragen lassen. Damals wurde festgestellt, dass eine allgemeine Fragestellung zu Hochhäusern heute unzulässig wäre.“
SASCHA KAROWSKI