Für rund 25 Millionen Euro hat der Sportverein TS Jahn ein Grundstück in Freimann verkauft. Viel zu wenig – finden Gegner. Darüber ist Ärger entbrannt, der den Verein belastet – und der das oberste Gericht beschäftigt. Er dreht sich um den Verkauf eines rund 31 000 Quadratmeter großen Vereinsgrundstücks in Freimann (am Garchinger Mühlbach). Dort sollen mehrere hundert Wohnungen entstehen. Verkauft hatte die TS Jahn die Fläche im Jahr 2018 an die Bayerische Hausbau – für rund 25 Millionen Euro. Kritiker argumentieren, der Kaufvertrag könne nichtig sein und müsse rückgängig gemacht werden.
In der jüngsten Mitgliederversammlung des Vereins, in der die Stimmung laut Teilnehmern „aufgeladen“ war, es mitunter auch „unter die Gürtellinie“ ging, forderten die Gegner unter anderem, dass der Vertrag mit der Bayerischen Hausbau rückabgewickelt oder zumindest nachverhandelt werden soll. Beide Anträge wurden jedoch mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
Aus Sicht der Kritiker entgehen dem Verein viele Millionen Euro. Um das zu beweisen, holten sie ein alternatives Angebot von einer renommierten Hausbau-Gesellschaft für das Grundstück in Freimann ein. Diese bietet rund 40,2 Millionen Euro. Präsident Peter Wagner entgegnete, dieses Angebot sei „unverbindlich“ gemacht worden. Auch seine Seite ließ Gutachten erstellen, die den ausgehandelten Preis mit der Bayerischen Hausbau als „zutreffend“ bewerten.
Bereits 2018 ließ der Verein seine Mitglieder über den Verkauf abstimmen: 210 von 271 Stimmberechtigten votierten für den Verkauf. Doch genau hier sehen die Gegner ein Problem: Sie argumentieren, die Abstimmung sei nicht rechtmäßig verlaufen. Sie haben deshalb darauf geklagt, dass der Beschluss ungültig sei.
Ein Vorwurf: Es seien damals zu wenige Mitglieder bei der Abstimmung anwesend gewesen. Am Freitag fiel dazu ein Urteil am Oberlandesgericht (OLG): Der Beschluss der Mitgliederversammlung von 2018 ist wirksam, die Klage wurde abgewiesen. Die Enttäuschung der Gegner ist groß: „Wir halten die Entscheidung natürlich für grundfalsch“, sagte Tilman Steiner, Rechtsanwalt und langjähriges Vereinsmitglied. Man wolle jetzt beraten, wie es weitergeht.
Erleichterung indes bei den Befürwortern. Er hoffe, dass das Urteil „zu einer abschließenden Beruhigung im Verein“ führe, sagte Präsident Wagner. Die ständigen Auseinandersetzungen seien „für beide Seiten anstrengend“.
Noch steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus. Denn: 2021 ließ der Verein erneut über den Verkauf abstimmen. Wieder sprach sich eine Mehrheit dafür aus. Auch dagegen gingen die Verkaufsgegner vor – und bekamen in einem weiteren Verfahren Recht vom OLG. Denn: Die Chancengleichheit sei nicht erfüllt gewesen, weil den Gegnern des Verkaufs vorab keine E-Mail-Adressen aller Mitglieder zur Verfügung gestellt worden seien. Über diesen Fall muss nun jedoch noch der BGH entscheiden, der Vorstand hatte Revision eingelegt.
Unabhängig vom Urteil sieht der Verein ohnehin keine Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. Der Verkauf sei rechtswirksam, egal wie die Prozesse ausgehen, sagt Wagner. Ähnlich sieht es auch die Bayerische Hausbau, die sich gelassen gibt: „Die verschiedenen Anfechtungsverfahren können und werden an der Wirksamkeit des Kaufvertrags und der Grundstücksübertragung nichts ändern“, sagt ein Sprecher. Die Bayerische Hausbau sieht sich als rechtmäßige Eigentümerin des Grundstücks im Norden der Stadt und hält an ihrem Bauvorhaben fest.
J. LIMMER, D. POHL