Schlappe für die Stadt bei der SEM Nord

von Redaktion

Die Stadt München hat bei der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Nord in Feldmoching-Ludwigsfeld eine juristische Schlappe erlitten: Die 2018 erlassene Satzung, mit der sich die Stadt das Vorkaufsrecht für die nötigen Grundstücke gesichert hat, ist fehlerhaft – und kann nicht korrigiert werden. Ein Schlag für die Stadt. Denn mit Erlass der Satzung hatte sie auch die Grundstückspreise eingefroren, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht zu Spekulationsobjekten verkommen.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits 2023 ein von der Stadt auf Basis der Satzung ausgeübtes Vorkaufsrecht aufgehoben. Grund: Die SEM-Planung war bei Erlass des Regelwerks nicht konkret genug. Die Stadt besserte nach und legte Berufung ein. Doch auch das Berufungsgericht hat nun – trotz besagter Nachbesserungen – Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung. Die Stadt zog ihren Antrag auf Berufung deshalb zurück und kann sich beim Grundstückskauf nicht mehr auf die Satzung berufen.

Nun muss sich zeigen, ob die Stadt eine neue Satzung verabschieden will. Fraglich ist auch, welche Auswirkungen das Ergebnis des Rechtsstreits auf die SEM Nordost haben wird.
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