Kinderschänder muss in den Knast

Kein Pardon für einen Kinderschänder: Das Landgericht München I schickt den 81-jährigen Helmuth D. für vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Er hatte sich in etlichen Fällen über einen Komplizen Kinder regelrecht bestellt, um sie anschließend missbrauchen zu können. Arbend S. hatte sich unter an

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Donnerstag, 9. April 2026

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