Kinderschänder muss in den Knast

von Redaktion

Kein Pardon für einen Kinderschänder: Das Landgericht München I schickt den 81-jährigen Helmuth D. für vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Er hatte sich in etlichen Fällen über einen Komplizen Kinder regelrecht bestellt, um sie anschließend missbrauchen zu können. Arbend S. hatte sich unter anderem um die Organisation der Verbrechen gekümmert – er muss sogar für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Seit September 2024 hatte Richter Matthias Braumandl den schlimmen Fall verhandelt, zu dem er gestern mit bewegenden Worten sein Fazit zog: Es sei ein anstrengender Prozess gewesen, „in dem wir alle für das Leben der Angeklagten entscheidende Personen befragt und uns ein genaues Bild gemacht haben“. Jede Tat der zwei Angeklagten sei „eindeutig bewiesen“. Es sind kaum vorstellbare Verbrechen: Demnach hatte Helmuth D. zwischen 2005 und 2017 im Internet gezielt nach Frauen gesucht, die ihm Kinder für einen Missbrauch anbieten, damit er sich an den Kindern sexuell vergehen konnte. Braumandl zufolge entwickelte er nach zwei gescheiterten Ehen „eine zunehmende Lust an sexueller Perversion“. Seit 2018 habe der Senior große Summen für sexuelle Dienstleistungen ausgegeben. Und machte keinen Hehl aus seinen pädophilen Neigungen. „Missbrauchen muss man die kleinen Dinger, richtig schön vergewaltigen“, schrieb er in einem Chat. Auf Arbend S. habe er „massiven Druck ausgeübt“, ihm immer neue Kinder „zu liefern“.
THI

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