Letztes Jahr ging es über die A95, heuer stand die A96 auf dem Programm – doch das wurde untersagt. © Michaela Stache
Radfahren ist auf der Autobahn verboten. Außer bei der Radsternfahrt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Aber damit ist jetzt Schluss. Das Kreisverwaltungsreferats (KVR) hat den Radlern Autobahn-Verbot erteilt.
Dieses Jahr findet die Radsternfahrt am 18. Mai statt. Hierbei sollte die Route ab Sendling über die A96 bis zur Ausfahrt Blumenau verlaufen. Die Polizei und Autobahndirektion hatten sich aber dagegen ausgesprochen, worauf das Verbot folgte.
„Warum die Auswirkungen in diesem Jahr nicht akzeptabel sein sollen, erschließt sich uns nicht“, sagt der erste Vorsitzende des ADFC, Andreas Schöne. Sie hatten bereits im Vorfeld eine Alternativroute ohne Autobahn geplant, diese solle aber auch teilweise gekürzt werden. Der Club möchte prüfen, ob eine Klage möglich ist. „Das Demonstrationsrecht sollte schwerer wiegen als der Anspruch, jederzeit und überall ungestört mit dem Auto fahren zu können“, erklärt Schöne.
MTW