Die Händler vom Viktualienmarkt wollen das seit Januar geltende Einweg-Verbot auf dem Viktualienmarkt prüfen lassen. © Jens Hartmann, Marcus Schlaf
Es gärt schon länger zwischen der Verwaltung und den Händlern des Viktualienmarktes. Nun wird ein Gericht den Streit schlichten müssen. Nach Informationen unserer Zeitung haben einige Standlbetreiber ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung der Märkte eingeleitet. Hintergrund ist das Einwegverbot auf dem Viktualienmarkt, das – mit Übergangsfristen – seit Januar dieses Jahres gilt.
Händler-Sprecher Marco Stohr betont, die Standlbetreiber seien keinesfalls gegen Umweltschutz. Im Gegenteil, Stohr hatte bereits mehrfach betont, dass die Händler schon seit längerer Zeit eine Kooperation mit einem Mehrwegsystem, etwa Recup, anstreben. Auch eine Verpackungssteuer wie in Tübingen halte er für praktikabel.
Allerdings kritisieren die Standlbetreiber, dass für ein Mehrwegsystem auf dem Viktualienmarkt keine Infrastruktur geschaffen worden sei. „Es gibt kein glaubwürdiges Konzept, wie wir das umsetzen können“, sagt Stohr. Keine Waschstation, keine Rückgabestation. „Man kann nicht einfach Regeln erlassen und uns im Wald stehen lassen. Da macht es sich die Stadt zu einfach.“
Ferner bereitet den Händlern Sorge, dass das Einwegverbot eben nur auf den städtischen Flächen, also etwa dem Viktualienmarkt, gelte, nicht andernorts. „Starbucks muss keine Mehrwegbecher anbieten, dann gehen die Leute eben dorthin, wenn sie mit dem Mehrwegsystem nicht einverstanden sind“, sagt Stohr. „Dann verlieren wir Einnahmen.“ Zur Erklärung: Die Stadt kann freilich nur auf ihren eigenen Flächen Einwegverbote anordnen, nicht auf Privatflächen.
Mit dem nun eingeleiteten Normenkontrollverfahren greifen die Händler auch noch andere Regelungen der Satzung an, etwa zum Thema Nachfolge-Regelung für die Standl. In einem ersten Schritt wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das für die Märkte zuständige Kommunalreferat nun um eine Stellungnahme und Übermittlung der entsprechenden Akten bitten. Anschließend wird das Gericht die Satzung der Märkte München prüfen – hinsichtlich Form und Inhalt, wie ein Sprecher auf Anfrage erklärt. Wann das passieren wird, ist noch offen. Das Referat wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern.
SASCHA KAROWSKI