Haftunterbrechung: Was Schuhbeck aktuell darf

von Redaktion

Gefallener Star-Koch zu krank für das Gefängnis – Behandlung in München

In der JVA Rothenfeld saß Alfons Schuhbeck vor seiner Haftunterbrechung im Gefängnis. © Karl-Josef Hildenbrand

Aktuell nicht in Haft: Alfons Schuhbeck. © Sven Hoppe/dpa

In sechs Wochen entscheidet sich sein weiteres Schicksal: Dann muss Alfons Schuhbeck (76) erneut in München vor Gericht, diesmal wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Eine erneute Verurteilung könnte den früheren Star-Koch noch Jahre hinter Gitter bringen. Aktuell läuft seine Haft wegen Steuerhinterziehung noch bis mindestens Oktober 2026. Zu drei Jahren und zwei Monaten war Schuhbeck im Herbst 2022 verurteilt worden, im August 2023 trat er die Haft dann endgültig an.

Aktuell ist er aber auf freiem Fuß – und mitten in München unterwegs. Denn die Staatsanwaltschaft München I hat Schuhbecks Haft per Verfügung offiziell unterbrochen (wir berichteten). Noch bis zum 8. Juni darf er sich medizinischen Behandlungen unterziehen, die so im Gefängnis nicht möglich wären. Zum Gesundheitszustand des früheren Star-Kochs will sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Sagt zu seiner Haftunterbrechung aber: „Der Verurteilte muss keine Auflagen erfüllen“.

Das bedeutet: Schuhbeck darf sich „frei bewegen“, teilt Sprecherin Juliane Grotz mit. Also auch an der Isar spazieren gehen oder Verwandte besuchen. „Ich habe ihn erst vorgestern gesehen“, sagt ein Gastronom am Platzl. „Alfons war zum Kaffeetrinken bei mir.“ Grotz zufolge kein Problem: Denn Schuhbeck ist ja „derzeit nicht in Haft“. Auch bei der Ärztewahl sei Schuhbeck frei. Allerdings muss er Grotz zufolge „Nachweise für die Dauer der Behandlung“ einreichen. Nach Paragraf 455 Absatz 4 der Strafprozessordnung könne die Schuhbeck-Maßnahme aber jederzeit widerrufen werden – zudem wird die Wiederaufnahme seiner Vollstreckung von der Staatsanwaltschaft regelmäßig überprüft.

Ein Termin, wann Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss, ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt. Dass er sogar länger als bis zum 8. Juni von der Haft befreit wird, dafür gebe „derzeit“ keine Hinweise. Stand jetzt findet sein Prozess ab 24. Juni statt: „Es bleibt derzeit bei der Planung“, bestätigt Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts. Eine Verlegung haben auch Schuhbecks Anwälte nicht beantragt, die sich nicht äußern wollen.
A. THIEME

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