Petition: Kinder früher strafmündig

von Redaktion

Vater will nach Angriff auf Sohn Gesetz ändern, damit die Täter angeklagt werden können

Sie rotteten sich zusammen und schlugen seinen Sohn krankenhausreif. Doch viele Angreifer könnten straffrei davonkommen – weil sie minderjährig sind. Jetzt fordert Vater Jürgen Pleschgatternig (61): Ändert endlich das Gesetz.

Sein Sohn Pat (13) wurde am 2. April in Taufkirchen/Vils von Mitschülern im Stadtpark zusammengeschlagen. Der Sechstklässler erlitt laut seinem Vater eine Gehirnerschütterung, eine Bauchwandprellung und mehrere Blutergüsse. Fünf Tage lag er im Landshuter Kinderkrankenhaus. „Nachts wachte er immer wieder auf, schrie: Nein! Nein“, sagt Pleschgatternig.

Das Problem: Viele Täter, die das Video ihrer brutalen Tat sogar auf TikTok hochluden, sind selbst noch Kinder – und damit nicht strafmündig. Derzeit ermittelt die Polizeiinspektion Dorfen gegen elf Schüler, die laut einer Polizeisprecherin „direkt oder indirekt an der Tat beteiligt waren“. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung. Zwei der Verdächtigen sind laut Sprecherin 12 Jahre alt, drei weitere sind 13, drei 14 und drei 15 Jahre alt. Bedeutet: Sechs der tatverdächtigen Schüler sind strafmündig. Fünf nicht.

Pleschgatternig will nicht akzeptieren, dass solche Taten keine Konsequenzen haben sollen. Er hat eine Petition (www.change.org) im Internet gestartet. Seine Forderung: Das Mindestalter der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf zehn Jahre senken. Der Kraftfahrer: „Wir erleben immer häufiger, dass auch deutlich jüngere Kinder und Jugendliche in erheblichem Maß an gewalttätigen oder strafbaren Handlungen beteiligt sind.“

Die Gesetze müssten das berücksichtigen, sagt Pleschgatternig – für ihn wäre das auch ein wichtiges Signal an minderjährige Straftäter: „Die völlige Straffreiheit bis zum 14. Lebensjahr kann bei einzelnen jungen Tätern zu einer gefährlichen Fehleinschätzung führen – nämlich, dass sie keine Konsequenzen zu befürchten haben.“

Früher strafmündig – in vielen Ländern gibt es das bereits. In den Niederlanden und Ungarn beispielsweise liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. In Irland liegt die Altersgrenze auch bei zwölf, bei schweren Taten zwischen zehn und elf. In der Schweiz sind Kinder schon ab dem 10. Geburtstag strafmündig.

Pleschgatternig will, dass „angemessene, dem Alter und der Entwicklung entsprechende strafrechtliche Reaktionsmöglichkeiten geschaffen werden, um frühzeitig pädagogisch und rechtlich einzugreifen“.

Für seinen Sohn käme das zu spät – dabei sind die Folgen für ihn gravierend, sagt Pleschgatternig. Auch mehrere Wochen nach der Tat hat Pat immer wieder „tierische Kopfschmerzen“, sagt sein Vater. „Sein Augennerv ist geschwollen.“ Er ist in psychologischer Behandlung und musste die Schule wechseln, um nicht mehr auf seine Peiniger zu treffen. „Wir reden hier nicht von Kinderscherzen – sondern von brutaler Gewalt. Was die meinem Sohn angetan haben, war höchst kriminell.“
THOMAS GAUTIER

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