Markenstreit ums Oktoberfest

von Redaktion

Wer darf mit dem Begriff Oktoberfest werben? Dieser Markenstreit zwischen der Stadt München und dem EU-Amt für geistiges Eigentum geht am Europäischen Gerichtshof in die heiße Phase. Im Kern geht es um die Frage, wer mit der Bezeichnung Oktoberfest werben darf, etwa gedruckt auf Bierkrügen oder Lederhosen. Das zuständige EU-Amt EUIPO ließ die Marke 2021 zugunsten der Stadt München eintragen. Auf Drängen einer schwedischen Firma wurde der Eintrag aber für einige Artikel für nichtig erklärt, etwa für Kleidungsstücke, Biergläser und Trinkkrüge. Das Markenrecht ist ein wichtiges Kriterium, um zum Beispiel Modemarken zu schützen. Eine Beschwerde der Landeshauptstadt wies das EUIPO zurück, wogegen sich die nun vor dem EuGH wehrt. Ein Termin zur Urteilsverkündung steht aus.DPA

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