Morgen muss der Starkoch erneut vor dem Landgericht in München antreten.
Alfons Schuhbeck werden Insolvenzverschleppung und Betrug vorgworfen. © Hartmann, Jantz
Er ist zu krank für die Haft, doch sein Prozess diese Woche soll stattfinden: Wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs muss sich Alfons Schuhbeck (76) vor dem Landgericht München I verantworten. Ihm drohen weitere Jahre in Haft – zusätzlich zu der Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung (drei Jahre und zwei Monate), die Schuhbeck seit August 2023 bereits absitzt.
Doch dazu hätte es gar nicht kommen müssen, glaubt Fachanwältin Elske Fehl-Weileder. „Er hätte sich früher Hilfe holen müssen und die Insolvenzanträge für die Unternehmen, für die er verantwortlich war, früher stellen müssen. Dadurch wäre wahrscheinlich nicht nur der wirtschaftliche Schaden für die Gläubiger geringer ausgefallen, sondern Alfons Schuhbeck hätte auch größere Chancen gehabt, sein Lebenswerk zu retten“, sagt die Expertin, die in München als Insolvenzverwalterin für die bundesweit tätige Kanzlei Schultze & Braun im Einsatz ist.
Schuhbecks Sündenregister hat es in sich: Relevant ist aus Sicht der Fachanwältin nämlich auch, wie lange jemand zahlungsunfähig war und diesen Zustand dann illegal verschleppt hat – davon wird auch im Fall des ehemaligen Starkochs das Strafmaß entscheidend abhängen. Denn laut Staatsanwaltschaft hatte er teilweise bereits seit 2017 die Zahlungsfähigkeit seiner Firmen nur noch vorgetäuscht und so zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt. „Für neun dieser von ihm vertretenen Unternehmen stellte der Angeschuldigte die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war“, teilte die Anklagebehörde zum Fall Schuhbeck mit. Bis zu drei Jahren Haft sieht das Gesetz für Insolvenzverschleppung vor.
Brisant ist aber auch ein weiterer Tatvorwurf, auf den sogar bis zu fünf Jahren Haft steht. Schuhbeck soll für seine Betriebe auch staatliche Coronahilfen beantragt und dabei gezielt falsche Angaben gemacht haben – um Subventionen zu bekommen, die er mutmaßlich als Einnahmequelle nutzte. Den Ermittlungen zufolge geht es um insgesamt 19 Fälle und einen Schaden in Höhe von 460 000 Euro. „Wenn ein Unternehmen 2019 vor Pandemie schon insolvenzreif war, hätte es überhaupt keine Hilfen mehr beantragen dürfen“, erklärt Elske Fehl-Weileder. „Wenn die Insolvenzreife erst nach der Beantragung der Hilfen eingetreten ist, hätte dies gemeldet werden müssen. Vereinfacht gesagt: Ich benötige die Hilfen nicht mehr, da ich inzwischen pleite bin.“
Mit den Hilfen soll Schuhbeck versucht haben, seine Firmen noch illegal über Wasser zu halten – doch das System kollabierte. Mitte Juli 2021 wurde gegen seine Firmen das Insolvenzverfahren eröffnet. Knapp zwei Jahre ging er auch als Privatmann offiziell pleite. Dazwischen, im Oktober 2022, wurde er am Landgericht wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro verurteilt.
Doch für sich und seine Firmen richtete Schuhbeck großen Schaden an. Etwa 80 Gläubiger warten bis heute auf ihr Geld. Sie hatten Leistungen erbracht, für die die früheren Schuhbeck-Betriebe nie gezahlt hatten. Ein Geschäftspartner ging aufgrund des ausgebliebenen Lohns selbst insolvent. Auch diese Schäden werden im Prozess nun eine Rolle spielen. Ab morgen muss Schuhbeck sich dafür verantworten.
Seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert sagten nach der Anklageerhebung im Oktober 2024, Schuhbeck werde sich „gegen die Anklagevorwürfe verteidigen.“ Seither verweigerten sie jedoch jede Auskunft. ANDREAS THIEME