Der Sendlinger Bezirksausschuss hat sich einstimmig für die Genehmigung von Freischankflächen in der Aberlestraße 21 und der Fallstraße 26 sowie für die Einrichtung weiterer Parklets ausgesprochen. Bei letzteren handelt es sich um zeitlich befristete, maximal zwei Parkplätze umfassende Einbauten auf öffentlichem Grund, etwa in Parkbuchten. Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis und dürfen keinem gewerblichem Zweck dienen. Dort können zum Beispiel Bücher- und Tauschregale aufgestellt oder Sitzgelegenheiten, Pflanztröge oder Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Voraussetzung ist ein Mindestabstand von einem Meter zur Fahrbahn und ein ebener Übergang zwischen Gehweg und Parklet sowie die Beachtung vorgegebener Sicherheitsauflagen wie eine rutschfeste Oberfläche oder der Ausschluss möglicher Stolperfallen.WK