Im Dienst stand er in den Jahren von 2014 bis 2016 zum Schutz an der Seite der NS-Überlebenden und Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch (Foto). Unfassbar: Privat schrieb er in eine WhatsApp-Gruppe, dass er sich wünsche, seine Schutzperson würde vergast oder in ein Konzentrationslager gebracht. Angesichts solcher menschenverachtenden Nachrichten wollte das Polizeipräsidium München seinen Beamten Michael R. aus dem Dienst entlassen. Der Verwaltungsgerichtshof entschied aber anders.
Wie der Mediendienst des Beck-Verlags berichtet, erging im Februar das Urteil in diesem Fall. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht ähnlich entschieden und nur eine Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen festgesetzt. Dagegen hatten aber sowohl die Polizei als auch Michael R. Berufung eingelegt. Das jetzige Urteil besagt: Der Polizist bleibt im Dienst und rutscht lediglich um eine Besoldungsgruppe nach unten. Warum? Erklärt wird diese Entscheidung damit, dass Michael R. die Nachrichten in privaten Einzel- und Gruppenchats versendet habe. Die Vertraulichkeit in der Kommunikation sei besonders geschützt.
Die Polizei beharrte hingegen darauf, dass Michael R. gegen seine Treuepflicht verstoßen habe. Immerhin werde der Beamte nicht mehr im Außendienst oder auf Streife tätig sein: Laut Polizeisprecher Thomas Schelshorn wurde Michael R. inzwischen in den Innendienst verlegt, er trage dort auch keine Uniform mehr.
Des weiteren gelte in diesem Fall: Die jetzigen Vorgesetzen seien angewiesen, das Handeln des Polizisten mit ihm zu reflektieren. NAH