Neue Regeln für die Roller?

von Redaktion

Nur Ärger: Parken von E-Scootern soll einschränkt werden

Sauer auf die Rollerfahrer: Annetraud Wossler.

Wildparkerei ist das Problem: E-Roller in Laim behindern eine Feuerwehrzufahrt. © Schlaf, Thedens

Annetraud Wossler (79) ist wütend auf die E-Scooter-Fahrer. „Ich bin noch sehr beweglich, aber so schnell wie diese Rowdys fahren, kann man gar nicht zur Seite springen.“ Wossler wohnt im Westend und fühlt sich wie viele ältere Menschen „total belastet, da die E-Roller-Fahrer häufig rücksichtslos auf den Gehwegen fahren“. Und nicht nur fahren, sondern auch parken! Doch diese Situation könnte sich bald verbessern: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will es den Kommunen ermöglichen, das Abstellen von Leih-E-Scootern und -rädern auf dem Gehsteig zu verbieten.

„Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte kaum mehr wegzudenken“, sagte der Verkehrsminister dem Tagesspiegel. Doch seit der Markteinführung „erhitzen“ immer mehr Mietroller und -fahrräder „allerorts die Gemüter“. Deshalb will er nun Rechtsklarheit schaffen, wie das Parken künftig geregelt werden kann.

„Das ist auch dringend nötig“, findet Eva Graf aus Neuaubing. „Als Fußgänger ist man echt der Depp. Die Fahrer hupfen einfach runter und lassen die Roller liegen, wo sie stehen und gehen.“

Damit die Kommunen dagegen vorgehen können, muss die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geändert werden. Private Radl und Roller sollen nach Vorstellung des Verkehrsministers weiterhin grundsätzlich auf dem Gehsteig und in Fußgängerzonen parken dürfen – wenn „dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können“. Anderes soll für Miet-Roller von Verleih-Firmen von Voi bis Uber gelten: Sie dürfen nicht mehr ohne Weiteres abgestellt werden. Die Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“, erklärt das Verkehrsministerium. Anbieter müssten jetzt mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. „Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben – je nach Situation in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall.“

Was heißt das nun für München? Das Mobilitätsreferat (MOR) teilt mit: „Um den Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums kommentieren zu können, liegen uns derzeit noch nicht genügend Details vor.“ Grundsätzlich sei es im Sinne des MOR, die Abstellsituation gemeinsam mit den Anbietern zu verbessern. Es gebe auch bereits ein städtisches Konzept, ein Netz von 675 Abstellflächen im gesamten Stadtgebiet zu etablieren. Bereits vorhandene Abstellflächen würden auch genutzt. „Die Auffassung, dass es bundeseinheitlich gültige Regelungen für die Nutzung und das Abstellen von E-Tretrollern braucht, hat das Mobilitätsreferat bereits vorher vertreten.“

Ein Sprecher von Shared Mobility (PSM), der die Interessen der Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, sagte dem „Tagesspiegel“, die Pläne des Verkehrsministers seien „de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum.“ Ein stationsbasiertes System sei „flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel.“ Mit der neuen Regelung würde die Branche „regulatorisch vom Markt gefegt“. Annetraud Wossler aber fände neue Regeln gut. „Sonst werde immer ich fast von der Straße gefegt.“ G. WINTER, W. JOHANNSSEN

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