Eine unendliche Akte

von Redaktion

Brunner-Mörder Markus S. muss bald wieder vor den Richter

Geschäftsmann Dominik Brunner wurde 2009 am S-Bahnhof in Solln ermordet. © Michaela Rehle

Bald wieder auf der Anklagebank: Markus S. wurde wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilt. Jetzt muss er erneut vor Gericht. © Sigi Jantz

Der Mörder von Dominik Brunner muss wieder vor Gericht. Weil Markus S. (34) mehrfach gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen haben soll, hat ihn die Staatsanwaltschaft München I angeklagt. Am 1. August wird es vor dem Münchner Amtsgericht zum Strafprozess kommen. Er soll unter anderem Drogen genommen haben. Laut Gesetz stehen auf diese Verstöße bis zu drei Jahre Haft.

Der Fall Brunner hatte im Jahr 2009 deutschlandweit für Entsetzen gesorgt: Am S-Bahnhof in Solln hatte sich der Geschäftsmann damals schützend vor Jugendliche gestellt, die von Markus S. und zwei Mittätern bedroht worden waren. Anschließend kam es zu einem Kampf, der für Brunner tödlich ausging – er hatte am Boden liegend mehrere Schläge und Tritte kassiert, starb später an Herzversagen. Markus S. wurde danach wegen Mordes verurteilt: Er saß neun Jahre und zehn Monate im Jugendknast. Erst am 14. Mai 2019 wurde er laut Staatsanwaltschaft entlassen. Danach stand er für fünf Jahre unter Führungsaufsicht – so hält der Staat schwere Straftäter auch Jahre nach ihren Verbrechen unter Kontrolle, indem sie sich an strenge Auflagen halten müssen.

So durfte Markus S. etwa keinen Alkohol trinken oder Drogen konsumieren und musste eine elektronische Fußfessel tragen. Gegen diese Auflage hatte er aber mehrfach verstoßen. Keine sechs Wochen nach der Knast-Entlassung hatte S. in einer Münchner Disco seine Fußfessel verloren, was einen Polizeieinsatz auslöste. Beamte stellten mehr als ein Promille Alkohol im Blut fest. Das Amtsgericht rügte seine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“. Verurteilt wurde er Ende 2019 zunächst zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Markus S. begann danach einen Job in einer Zeitarbeitsfirma.

Mitte 2020 dann der nächste Rückfall mit Kokain: Zwei Urinproben überführten S., den das Amtsgericht im Mai 2021 zu neun Monaten Knast verurteilte. Er ging in Berufung, am Landgericht wurde das Urteil Ende 2021 in eine Geldstrafe über 5400 Euro umgewandelt. Richterin Susanne Hemmerich lobte damals die positive Entwicklung des Brunner-Mörders, wollte ihm nicht die Zukunft verbauen.

Nun der nächste Fall. „Dem Angeklagten liegen Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in sechs Fällen zur Last“, sagt Gerichtssprecher Martin Swoboda. Nach Informationen unserer Zeitung soll Markus S. mehrfach Drogen genommen und sich nicht bei der Bewährungsaufsicht gemeldet haben. Die Verstöße fallen in den Zeitraum Dezember 2023 bis Juli 2024. „Die Führungsaufsicht ist bereits seit 14.08.2024 beendet, das Verfahren vor dem Amtsgericht betrifft aber noch während des Laufs der Führungsaufsicht vorgeworfene Weisungsverstöße“, erklärt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Wegen der wiederholten Verstöße droht Markus S. nun im schlimmsten Fall eine erneute Haft- oder Geldstrafe. ANDREAS THIEME

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