Alfons Schuhbeck vor Gericht. © Peter Kneffel/dpa
Bis zu vier Jahre und acht Monate Knast: Das ist die Aussicht für Alfons Schuhbeck (76) kurz vor seinem Urteil, das heute fallen könnte. Einer Verständigung mit dem Landgericht hatte der frühere Star-Koch gleich zum Auftakt seines Prozesses zugestimmt und seine jahrelangen Finanzdelikte eingeräumt, um nicht eine noch höhere Strafe zu kassieren. Eine kluge Taktik: Denn sonst wäre für den 76-Jährigen alles noch viel schlimmer gekommen – bis zu sieben Jahre waren in seinem Fall rechtlich möglich für die Betrugstaten und die jahrelange Insolvenzverschleppung.
Wie der Prozess auch ausgeht: Um Schuhbeck steht es nicht gut. Er ist angeschlagen, leidet an Krebs – unheilbar, wie seine Anwälte mitteilten. Die Haft ist seit Frühjahr und noch bis mindestens Mitte September unterbrochen, damit er außerhalb des Gefängnisses behandelt werden kann. Diese fünf Monate werden bei der Verbüßung der Strafe aber angehängt. Bis Oktober 2026 wäre Schuhbeck ohnehin inhaftiert worden, nachdem er bereits 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt wurde. Diese Haft wird mit dem neuen Urteil zu einer nachträglichen Gesamtstrafe verrechnet: Bis April 2028 würde sie schlimmstenfalls dauern – plus die Monate aus der Haftunterbrechung obendrauf.
Ob und wie Schuhbeck die Haftstrafe überhaupt noch antreten kann, bleibt fraglich. Aktuell ist er zu krank. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf hingewiesen: Sein Zustand werde stetig überprüft. Sobald Besserung eintritt, muss der ehemalige Platzlhirsch auch wieder hinter Gitter. Doch Voraussetzung dafür wäre zunächst die Genesung. Dass er die Haft überhaupt wieder antreten kann: Für Schuhbeck wäre das also ein großer Fortschritt. Und gleichzeitig eine bittere Aussicht. THI