Nachschlag für Schuhbeck

von Redaktion

Vier Jahre Haft für den Star-Koch – doch er bleibt frei

Alfons Schuhbeck gestern vorm Landgericht.

In Saal B 173 fand der zweite Prozess gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck gestern sein Ende. © Sigi Jantz (2)

Jahrzehntelang war er ganz oben. Gestern um 11.47 Uhr war Alfons Schuhbeck (76) ganz unten: Mit krummem Rücken saß der ehemalige Sternekoch auf der Anklagebank des Landgerichts München I – und vernahm das Urteil von Richter Uwe Habereder: vier Jahre und drei Monate unter anderem wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. Die zweite Verurteilung für den ehemaligen Liebling der Münchner Society. Schon 2022 war er wegen Steuerhinterziehung zu mehr als drei Jahren verurteilt worden. Nachschlag für Schuhbeck.

„Letztendlich sind Sie zu groß geworden“, sagt Richter Habereder in der Urteilsbegründung. Das Firmengeflecht sei ihm über den Kopf gewachsen. Corona-Hilfen habe er zweckentfremdet und damit „eine nationale Notlage ausgenutzt“. Am Ende habe Schuhbeck seine Fehler aber erkannt. „Sie haben viel zu spät die Notbremse gezogen – aber Sie haben sie selbst gezogen“, sagte der Richter. Sein glaubwürdiges Geständnis sei „ein großer Pluspunkt“ gewesen. Auf Grundlage dessen hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf einen Strafrahmen von vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt. Das entsprechende Urteil kam bei einigen Zuschauern nicht gut an: „Was kriegt er als Nächstes?“, blaffte einer. „Das Bundesverdienstkreuz?“

Vor dem Urteil hatte der gefallene Starkoch das Wort ergriffen. Zwei Minuten lang las er von einem Blatt eine Entschuldigung ab: Eigentlich wollte er „immer positiv da sein für die Menschen“, sagte Schuhbeck – habe aber das Gegenteil erreicht. Dann bedankte er sich für das „faire Verfahren“ und entschuldigte sich bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben.“ Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“

Schuhbeck muss nicht sofort in Haft. Weil er laut seinen Anwälten unheilbar an Krebs erkrankt ist, ist der Vollzug der Haftstrafe bis 15. September ausgesetzt, damit er außerhalb des Gefängnisses behandelt werden kann. Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, werde man je nach medizinischer Situation entscheiden, ob Schuhbeck seine Haft antreten kann. Er könne dazu auch vom Anstaltsarzt untersucht werden. Knapp ein Jahr habe Schuhbeck nach seiner ersten Verurteilung bereits abgesessen, so Leiding – somit blieben ihm etwas mehr als drei Jahre Knast. Die Monate in Freiheit wegen der Erkrankung werden übrigens nicht erlassen, sondern kommen hinten dran.

Bleiben jetzt rund 80 Gläubiger mit Forderungen von 27 Millionen Euro. Schuhbeck hatte zu Prozessbeginn angegeben, er habe im Gefängnis ein Kochbuch geschrieben, ein zweites sei in Arbeit. Der Star-Koch wolle „mit seinen Möglichkeiten Wiedergutmachung leisten“, sagte sein Anwalt Norbert Scharf. Das werde „einer seiner Hauptantriebe für die nächste Zeit sein“, sagte er, „wenn er denn kann“.THOMAS GAUTIER

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