Duke-Gründer Maximilian Schauerte und Daniel Schoenecker im Jahr 2009. © IMAGO
Die The Duke Destillerie aus München kämpft mit den Folgen eines Gerichtsurteils. Der Grund ist kurios und hat mit einer Lücke im Pfandgesetz zu tun. Alkohol wie Schnaps, Wein und Sekt ist pfandbefreit. Ebenso alkoholfreier Wein und Sekt. Die Münchner Destillerie hat daher ihre alkoholfreie Gin-Variante ebenfalls pfandfrei verkauft. So wie viele andere in der Branche auch.
Im Pfandgesetz heißt es „Wein und Weinmischgetränke mit einem Weinanteil von mindestens 50 Prozent und alkoholfreien oder alkoholreduzierten Wein“ unterliegen nicht der Pfandpflicht. Alkoholfreie Spirituosen werden explizit nicht erwähnt. „Genau das hat sich der Verband ,Sozialer Wettbewerb‘ zunutze gemacht und uns verklagt“, erklärt Max Schauerte, einer der Gründer von The Duke Destillerie, in einem Video auf Instagram. „Während die Richterin in erster Instanz eine klare Gesetzeslücke sah und zu unseren Gunsten entschied, verurteilte uns der zweite Richter im Berufungsverfahren zur Pfandpflicht.“
Das Problem dabei ist, dass Supermärkte alkoholfreie Spirituosen mit Pfand nicht abnehmen. Sie müssen es nicht. „Die Klage hat uns wirklich hart getroffen.“ Der Schaden belaufe sich derzeit auf 68 000 Euro, da die Flaschen durch das Urteil aus dem Sortiment der Supermärkte geflogen sind. „Wir empfinden das als super ungerecht. Das Recht sollte keine Lotterie sein, das den einen trifft und den anderen nicht.“
Sie haben eine Kampagne gestartet: „Gin als Protest“ – und bitten um Hilfe. „Wir sind eine kleine mittelständische Destillerie mit gerade mal 20 Mitarbeitern, die in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ebenso zu kämpfen hat wie andere.“TANJA KIPKE