Zu vier Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe hatte das Landgericht München I ihn am 14. Juli verurteilt: Nun ist das Urteil gegen Alfons Schuhbeck (76) rechtskräftig geworden – weder er noch die Staatsanwaltschaft hatten Rechtsmittel eingelegt. Laut Urteil ist Schuhbeck schuldig in vier Fällen des Betrugs, in 16 Fällen des Subventionsbetrugs, neun Fällen der Insolvenzverschleppung, drei Fällen der Verletzung der Buchführungspflicht sowie elf Fällen des vorsätzlichen Bankrotts. Weil er Krebs hat und behandelt werden muss, ist die Haft des Starkochs aktuell unterbrochen. FOTO: DPA