Seelsorger als Dealer?

von Redaktion

Razzia in Stadelheim: Muslimischer Geistlicher festgenommen

Ermittelt in dem Fall: Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

In der JVA Stadelheim kam es zu einer Razzia. Festgenommen wurde ein Anstalts-Seelsorger, der Cannabinoide in den Knast geschleust haben soll. © SIGI JANTZ (2)

Plötzlich rückte die Polizei im Knast an: In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim ist es zu einer spektakulären Razzia gekommen. Der Grund: Ein Anstalts-Seelsorger steht im Verdacht, Handys und Drogen in das Münchner Gefängnis geschmuggelt und dafür abkassiert zu haben.

Auf Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft München I: „Die Durchsuchungsaktion fand am 22.07.2025 statt.“ Das Sondereinsatzkommando sei nicht im Einsatz gewesen, erklärt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Und weiter: „Ein in der JVA tätiger muslimischer Seelsorger wurde im Zuge der Durchsuchung in seiner Wohnung festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.“

Clemens Schmid, Chef in Stadelheim, will sich aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht zu dem Vorfall äußern. Klar ist: Der Geistliche stellte mutmaßlich eine große Sicherheitslücke in dem ansonsten extrem abgesicherten Gefängnis dar, in dem rund 1500 Insassen Platz finden. Auch gegen insgesamt sieben von ihnen ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Verfahrenskomplex, erklärt Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Nach Informationen unserer Zeitung sollen die betroffenen Häftlinge bis zu 2000 Euro gezahlt haben, damit der Seelsorger die Handys an den Sicherheitskontrollen vorbei ins Gefängnis schmuggelte. Aus Sicht der Justizvollzugsanstalt einerseits ein schwerer Sicherheitsverstoß, der natürlich strafrechtlich geahndet wird. Ebenso schlimm aber: Das mutmaßliche Handeln des Geistlichen ermöglicht in Fällen wie diesen den Häftlingen den telefonischen Kontakt nach draußen. Zu möglichen Komplizen. Und so auch zu weiteren kriminellen Geschäften aus der Zelle heraus.

Was werfen die Ermittler dem Seelsorger konkret vor? „Aktuell im Raum steht ein banden- und gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie – betreffend den Seelsorger – eine Bestechlichkeit“, sagt Anne Leiding. Eine abschließende rechtliche Würdigung könne noch nicht vorgenommen werden. Der genaue Umfang sei aktuell „noch unklar und unterliege weiteren Ermittlungen bzw. Auswertungen“ – auch in Bezug auf die Entlohnung für die mutmaßlichen Taten. ANDREAS THIEME

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