Ex-Stadtrat Schreyer: Urteil rechtskräftig

von Redaktion

Verharmlosung des Holocausts – Früherer Grünen-Politiker will nun bis nach Karlsruhe gehen

Ex-Stadtrat Bernd Schreyer vor Gericht. © SIGI JANTZ

Das Urteil gegen den ehemaligen Münchner Stadtrat Bernd Schreyer wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Berufung des Grünen-Politikers als unbegründet verworfen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Zuvor hatte die Welt darüber berichtet. Demnach kündigte Schreyer daraufhin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

Schreyer hatte im Juni 2023 zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung bei Twitter (heute X) geschrieben: „Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die ‚neuen Juden‘, die ‚ausgemerzt‘ werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.“

Dies wurde juristisch als eine Verharmlosung des Holocaust und damit als Volksverhetzung gewertet. Weil Bernd Schreyer Widerspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl einlegte, wurde er zunächst vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. In der nächsten Instanz verhängte das Landgericht München I dann 60 Tagessätze zu je 70 Euro, also in Summe 4200 Euro. Nun wurde die Berufung gegen dieses Berufsurteil vom Obersten Landesgericht verworfen, das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Schreyer hatte in der Folge des Skandals sein Mandat zurückgegeben und sich von der Äußerung distanziert und sie bedauert. Nun sagte er der Welt: „Ich wollte vor der massiven Hetze gegen grüne Politik warnen, die seit 2021 eskalierte: Fake-Kampagnen, Aufrufe zur Gewalt und Mord, antisemitische Verschwörungserzählungen über eine angeblich global agierende Klima-Elite.“MM

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