Steigen die Temperaturen, bleibt es nicht aus, dass sich auch die Wohnung aufheizt. Grundsätzlich sind Vermieter zwar verpflichtet, für einen Wärmeschutz zu sorgen. Aber: „Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel“, sagt Monika Schmid-Balzert vom Münchner Mieterverein. „Es ist entscheidend, wie hoch die Temperatur ist und wie die sonstigen Umstände sind.“ Mieter können sich an einem Richtwert von 26 bis 28 Grad Celsius Raumtemperatur orientieren. Viel wärmer sollte es nicht in den Räumen werden – sonst kann ein Mietmangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigen kann.