Solche Briefe ließ die Bahn an Radln befestigen. © Schlaf
Jetzt heißt es schnell sein – sonst könnte das Radl weg sein! Seit Dienstag warnt die Deutsche Bahn Münchner, die ihr Rad auf einem Teil der Arnulfstraße am Starnberger Flügelbahnhof des Hauptbahnhofs abgestellt haben, eindrücklich davor, dieses zu entfernen. Mit einem Brief, der an die Radl geklemmt wurde.
Dahinter stecken die Abbrucharbeiten am alten Gebäude des Starnberger Flügelbahnhofs. Für die Baustellenvorbereitung ist es laut Bahn nötig, den bestehenden Fußgängerüberweg davor über die Trambahngleise in der Arnulfstraße zu verlegen. Die Sperrung ist in zwei Phasen aufgeteilt und betrifft jeweils eine der Straßenseiten. Ende August sollen die Arbeiten voraussichtlich beendet sein. „Abstellen von Fahrrädern verboten. Abgeschlossene Fahrräder werden entfernt. Keine Haftung für eventuelle Beschädigungen.“
Hinweisschilder mit diesem Text gibt es dort bereits seit einigen Wochen. „Leider werden diese immer wieder ignoriert. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich Personen durch das Abstellen der Räder auf dem Bereich der Tramgleise selbst in Gefahr bringen“, sagt ein Bahnsprecher.
In dem Schreiben, das an die Räder geheftet wurde, werden die Besitzer aufgefordert, ihr Rad zwischen der Arnulfstraße 18 und 24 auf dem Gehweg und dem Grünstreifen bis spätestens kommenden Montag um 7.30 Uhr zu entfernen. Ansonsten könne es sein, dass beim „Umstellen beziehungsweise Abbauen der Bauzäune gegebenenfalls“ das Schloss aufgebrochen, das Radl entfernt „und in Gewahrsam genommen“ werden müsse. Wohin genau, sagt die Bahn nicht.
Aber was tun, wenn man gerade im Urlaub ist? Das Argument zähle nicht. Die Hinweisschilder gebe es seit längerer Zeit. Falls das Rad entfernt werden sollte, könnten sich die Besitzer an fahrraeder.sfb@deutschebahn.com wenden und im Anschluss kostenfrei das Rad abholen. Als Beweis, dass einem das Rad gehört, reicht der Schlüssel fürs Fahrradschloss. NINA BAUTZ