Er bleibt zu krank für den Knast: Weil Alfons Schuhbeck (76) an Krebs leidet, kann er auch nach der Unterbrechung seiner Haft (Mai bis Mitte September) nicht wieder zurück ins Gefängnis. Ursprünglich war Schuhbeck im Juli zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden – das Landgericht sprach ihn unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrug schuldig. Mit einbezogen in diese Strafe ist auch die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Oktober 2022.
21 Monate seiner Haftstrafe hatte der frühere Star-Koch bereits abgesessen, zuletzt in der Außenstelle Rothenfeld der JVA Landsberg. Doch seine Krebserkrankung machte den Verbleib im Gefängnis im Frühjahr unmöglich: Schuhbeck musste außerhalb behandelt werden. Seine gesundheitsbedingte Haftunterbrechung dauerte eigentlich nur bis gestern. Weil aber noch nicht abschließend geklärt ist, ob Schuhbeck nun auch im Gefängnis behandelt werden kann, bleibt die Haft weiterhin unterbrochen, teilt die zuständige Staatsanwaltschaft München I mit.
„Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Juliane Grotz. „Bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden. Derzeit ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.“
Schuhbeck hatte die Vorwürfe eingeräumt und sich entschuldigt bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben“. Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“THI