Lilly Becker: Anwalt gegen Pfändung

von Redaktion

Lilly Becker beim Anzapfen in den Wildstuben © api

Die ungebetenen Gäste kamen am ersten Wiesn-Samstag: Ein Gerichtsvollzieher mit zwei Polizeibeamten forderte von Lilly Becker (49) überfällige 10 000 Euro – noch bevor sie als prominenter Gast das erste Fass anzapfen konnte. Lilly zahlte, per Sofortüberweisung. Und informierte ihren Anwalt, Dr. Michael Scheele. Der vertritt die Ex-Frau von Boris Becker nun und schimpft über diese „infame und beschämende Aktion“, die seiner Meinung nach mit voller Absicht öffentlichkeitswirksam auf der Wiesn abgezogen wurde. „Diese Aktion diente nur dazu, das Ansehen von Lilly zu beschädigen.“

Der Hintergrund: Becker musste 10 000 Euro Prozesskosten zahlen, entstanden aus einem Rechtsstreit mit der „Bild“-Zeitung. „Lilly hat nie eine Vorwarnung oder Zahlungsaufforderung gesehen“, behauptet Scheele im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Axel-Springer-Verlag dagegen sagte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ zu der Taschenpfändung: „Diese war aufgrund etlicher von Lilly Becker ungenutzter Zahlungsaufforderungen bedauernswerterweise notwendig.“ Und weiter: „Damit ist die Sache für uns erledigt.“ Michael Scheele kämpft auch weiter für den ausstehenden Unterhalt von Boris Becker für den gemeinsamen Sohn Amadeus. „Auf 8000 Pfund (ca. 9150 Euro, Anm. d. Red.) haben sich damals Lilly und Boris in London geeinigt. Bis jetzt fließt kein Geld.“ Die 49-Jährige lässt sich nicht unterkriegen: „Ich habe das Oktoberfest trotzdem genossen.“M. ZSOLNAY

Artikel 3 von 11