So lesen Sie Ihre Abrechnung

von Redaktion

Heizung, Hausmeister und mehr: Miet-Experten erklären die Betriebskosten

Sie erklären, worauf man achten muss: Thomas Reiter und Diana Vukadin mit einer Betriebskostenabrechnung. © Oliver Bodmer

Viele erhalten derzeit Post von ihrem Vermieter: Die Münchner Wohnen versendet bis Ende des Jahres über 75 000 Betriebskostenabrechnungen an mehr als 150 000 Mieter. Wie man eine Abrechnung richtig liest, erklären die Experten in unserer Zeitung.

Erste Zwischenbilanz – positiv: „Gut 70 Prozent der Mieter, an die bisher Betriebskostenabrechnungen versendet wurden, bekommen Geld zurück“, sagt Thomas Reiter, Leiter der Abteilung „Services“, bei der das Betriebskostenmanagement der städtischen Wohnungsbaugesellschaft angesiedelt ist. Die Höhe der Betriebskosten hängt von vielen Faktoren ab – auch externen Einflüssen. „Beispiele sind Tariflohnanpassungen, Inflation oder sich ändernde Energiekosten“, sagt Diana Vukadin. Bei den Energiekosten müssen Mieter (unabhängig vom Vermieter) mit Erhöhungen rechnen. Denn: „Die staatlichen Hilfen für Fernwärme, Strom und Gas gab es 2024 nicht mehr. Für das laufende Jahr werden weiter steigende Energiekosten vorausgesagt.“

Mieter müssen Nachforderungen binnen eines Monats begleichen. Bei Lastschrifteinzug wird der Betrag abgebucht. „Bei finanziellen Problemen bieten wir Hilfen an, etwa in Form von Stundung oder Ratenzahlung.“

Die Abrechnung im Detail

Bei Betriebskosten handelt es sich um Kosten, die regelmäßig anfallen, um die Immobilie nutzbar zu halten. Alle Betriebskosten sind auf den Mieter umlegbar, das muss aber im Mietvertrag vereinbart sein. Als Beispiel nehmen wir eine Wohnung in München: Die Gesamtkosten beziehen sich auf das ganze Haus (2737 qm) und werden dann auf die Wohnungsgröße (Ihr Anteil: 46 qm) heruntergerechnet.

Heizung/Warmwasser: Die Heizkosten sind verbrauchsabhängig: Der Vermieter muss mindestens die Hälfte dieser Kosten nach dem Verbrauch des Mieters berechnen. Der Rest der Kosten darf nach dem Anteil der Wohnfläche am gesamten Haus berücksichtigt werden. Manchmal sind Heizung und Warmwasser aber auch nicht aufgeführt, sondern liegen in einer gesonderten Abrechnung des zuständigen Messdienstleisters bei.

Kostenarten: Die Mehrheit der Kosten bezieht sich auf die gesamte Wirtschaftseinheit. Einige Kostenarten beziehen sich teilweise nur auf einzelne Häuser bzw. Hauseingänge, wie etwa Aufzugskosten oder Treppenhausreinigungskosten.

Hausmeisterkosten*: Ist ein Posten mit einem oder zwei Sternchen gekennzeichnet, handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen. Seine Anteile daran kann der Mieter in seiner Steuererklärung geltend machen. Übrigens: Gesonderte Reparaturen von Handwerkern sind nicht auf Mieter umlegbar.

Straßenreinigung: Hier ist mit Preisanstiegen zu rechnen. Denn zum 1. Januar 2024 gab es eine neue Berechnung der Gebührensätze. Vor allem steigende Personalkosten führten zu durchschnittlich 28 Prozent mehr Kosten für die Straßenreinigung.

Summe der Betriebskosten: Kostenanteil des Mieters an den Gesamtbetriebskosten im individuellen Nutzungszeitraum (Ein-/Auszug). Dieser wird mit den Heizkosten addiert und mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet. Es ergibt sich eine Nachzahlung – oder ein Guthaben. Die Vorauszahlungsberechnung erfolgt auf Grundlage der abgerechneten Kosten zuzüglich bekannter Preisentwicklungen.DANIELA POHL

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