Die gestohlenen Gegenstände von Uschi Ackermann. © privat
Uschi Ackermann gestern vor dem Amtsgericht. © Sigi Jantz
Sie versuchte, sich das Vertrauen von Uschi Ackermann (78) zu erschleichen. Brachte der Käfer-Witwe Medikamente und war mehrfach bei ihr zu Hause. Doch am Ende wurde Apothekerin Ingrid S. (68) als Diebin überführt – die Polizei erwischte sie auf frischer Tat in Bogenhausen.
„Sie tat immer so nett und bot mir ihre Dienste an, weil sie in meiner Nähe wohnt“, sagt Ackermann. „Aber aus meiner Sicht ist die Frau krank, eine Kleptomanin.“
Sechsmal sei Ingrid S. zu Besuch gewesen. „Ich stellte fest, dass mir mehrere Sachen fehlen“, sagt Ackermann. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei, und die nahm den Fall ernst. Beamten positionierten sich daraufhin im März 2024 vor der Haustür der Käfer-Witwe. Und durchsuchten Ingrid S., als sie herauskam und gehen wollte. Bei ihr fanden die Ermittler dann mehrere gestohlene Gegenstände im Wert von 1650 Euro. Darunter verschiedene Dekorationsgegenstände, „unter anderem eine silberne Schatulle von Chopard mit einem Käfer darauf, weitere silberne Dosen und verschiedene Münzen“, wie die Staatsanwaltschaft auflistet. Ackermann zufolge waren darunter auch japanische Münzen, „die hatten für mich auch einen persönlichen großen Wert.“
Die Käfer-Witwe hatte also selbst mitgeholfen, die Täterin zu überführen. Zum Prozess gestern erschien die Diebin Ingrid S. allerdings nicht, sie hatte die Schuld aber schon im Vorhinein schriftlich eingestanden. Denn vom Münchner Amtsgericht kassierte die Apothekerin bereits heuer im Juni einen Strafbefehl. Dagegen legte sie über ihren Anwalt Hermann Moosburger Einspruch ein, allerdings nur auf die Rechtsfolgen beschränkt. Die Schuld stand damit rechtskräftig fest, nur die Höhe der Strafe wurde noch verhandelt.
Dennoch brachte Moosburger kurzerhand noch die Version ins Spiel, dass es sich bei den Gegenständen angeblich um „Schenkungen“ gehandelt habe. „Es gab auch früher schon Schenkungen“, sagte er vor Gericht. Durch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl war es erst zum öffentlichen Strafprozess gekommen. Der endete gestern nur mit einer Verurteilung: Weil Ingrid S. auch in einer Apotheke gestohlen hatte, wo sie angestellt war, wurde sie zu insgesamt 2875 Euro Geldstrafe (115 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt und ist damit nun auch vorbestraft.
„Das sind beides keine Bagatelldelikte“, erklärte Amtsrichterin Schorner. Angeklagt war der Fall zunächst sogar als schwerer Diebstahl, acht Zeugen sollten aussagen. Dann wurde der Fall zum Strafbefehlsverfahren abgewandelt. „Auch unter Berücksichtigung des eingestandenen Diebstahls halte ich die Strafe für zu gering“, sagt Uschi Ackermann. Auch sie sollte gestern aussagen, das Gericht brauchte die Zeugin dann aber doch nicht. „Die ganze Situation hatte mich schon belastet“, sagt Ackermann. Ob Ingrid S. ihr Urteil per Berufung anfechten wird, ist noch offen. ANDREAS THIEME