Er wollte wohl „spektakuläre Aufnahmen von der Wiesn machen“, vermutet die Polizei: Ein 44-jähriger Georgier ließ am späten Donnerstagabend über der Bräurosl seine Drohne fliegen – und musste diese schon kurz darauf der Polizei überlassen. Der Flug war nicht genehmigt, daher hatte er gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen. Die Speicherkarte der Drohne wurde beschlagnahmt, die Drohne durfte der Georgier wieder mitnehmen. Er wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von 1000 Euro von der Wiesnwache wieder entlassen. Drohnen sind auf und um das Oktoberfest verboten. IWI