Parkhausfall: Verfassungsbeschwerde?

Verteidiger: „Überzogene Forderungen bei Wiederaufnahmebegehren“

Anwalt Peter Witting (li.) mit den Akten des Parkhausmords. Rechts sein Mandant Bendikt Toth. © Sigi Jantz, Markus Götzfried

Es ist fast ein Jahr her, dass sich das Landgericht Augsburg mit der Wiederaufnahme im Parkhausmord beschäftigt hat – ein entsprechender Antrag des Verurteilten Benedikt Toth u

Mittwoch, 5. November 2025

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