Anwalt Peter Witting (li.) mit den Akten des Parkhausmords. Rechts sein Mandant Bendikt Toth. © Sigi Jantz, Markus Götzfried
Es ist fast ein Jahr her, dass sich das Landgericht Augsburg mit der Wiederaufnahme im Parkhausmord beschäftigt hat – ein entsprechender Antrag des Verurteilten Benedikt Toth und seines Verteidigers Peter Witting wurde teils angenommen. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg legte dagegen Beschwerde ein, die Generalstaatsanwaltschaft München schloss sich an. Nun entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) München, ob der Fall neu aufgerollt wird.
Verteidiger Witting kündigt an: „Die Staatsanwaltschaft stellt völlig überzogene Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmebegehrens. Sollte das OLG dem stattgeben und unseren Antrag erneut ablehnen, würden wir Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch ein rechtskräftig Verurteilter hat Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, und der verbietet es, die Hürden so hoch zu setzen, dass der Weg zu einer Wiederaufnahme schlicht verschlossen bleibt.“
Benedikt Toth (50) bestreitet seit 19 Jahren, seine Tante, die Parkhauserbin Charlotte Böhringer, in deren Wohnung erschlagen zu haben. Er wurde 2008 nach einem umstrittenen Indizienprozess verurteilt und saß 17 Jahre im Gefängnis. Im OLG ist nun der Dritte Strafsenat mit dem Fall beschäftigt. Wann dieser zu einer Entscheidung kommt, ist noch nicht abzusehen.
Der Parkhausmord füllt alleine in der Kanzlei Witting mehr als 20 Ordner. Macht das OLG den Weg frei, kommt es in Augsburg zunächst zu einem Probationsverfahren, einer Art Mini-Prozess, in dem alte und neue Zeugen und Sachverhalte geprüft werden. Erst dann gibt es einen neuen „richtigen“ Prozess.ISABEL WINKLBAUER