Urlaubsstreit: Der Kläger hatte eine Reise nach Dubai gebucht.
WhatsApp-Kontakt muss reichen: Das gilt, wenn man im Pauschalurlaub den Reiseleiter erreichen will. So geht es zumindest aus einem Urteil des Münchner Amtsgerichts hervor. Dort scheiterte ein Münchner mit seiner Klage, nachdem er mit seinem Dubai-Trip unzufrieden gewesen war.
Der Mann hatte eine siebentägige Pauschalreise für 774 Euro gebucht. Danach machte er gegenüber der Reiseveranstalterin Mängel geltend, wollte 400 Euro zurück. Insbesondere behauptete er, ein deutschsprachiger Reiseleiter sei nur per WhatsApp erreichbar gewesen.
Das Amtsgericht sprach dem Kläger lediglich eine Minderung von fünf Prozent eines Tagesreisepreises, also 4,84 Euro, für einen entfallenen Ausflug zu. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Denn vereinbart war vorab lediglich eine „qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitung“. Dafür würde auch Erreichbarkeit per WhatsApp reichen, aber nicht zwingend durchgehender Vor-Ort-Kontakt, heißt es vom Gericht.MM