Selbstbestimmung, ob Frau oder Mann: 700 Münchner haben ihr Geschlecht geändert. © Michael Westermann
Im November vor einem Jahr trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft – seitdem ist es möglich, selbst zu entscheiden, ob man eine Frau, ein Mann oder nichts von beidem sein möchte. Schon 700 Münchner haben diese Möglichkeit genutzt und ihren Geschlechtseintrag geändert. Das ist mit einem einfachen Antrag beim Standesamt möglich.
Bundesweit haben mehr als 11 000 Personen ihr Geschlecht geändert, ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes in den 20 größten Städten und Hauptstädten in Deutschland. Demnach lässt sich ein leichter Trend ablesen: Am häufigsten kam nach den aktuellen Zahlen der Wechsel von weiblich zu männlich vor. Seltener ließen Menschen ihren Eintrag zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ ändern.
Bereits seit August 2024 konnten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, beim Standesamt einen Antrag stellen. Nach drei Monaten und höchstens bis sechs Monate nach der Anmeldung können Betroffene dann eine Erklärung beim Standesamt abgeben, die beurkundet wird. Erklärungen müssen an das Standesamt des Geburtsorts weitergegeben werden.
Selten werden Erklärungen abgelehnt. Dass nicht alle angemeldeten Erklärungen auch stattfinden, liegt zum Teil daran, dass Antragstellende ihre Frist verstreichen lassen. Nur selten lehnen Standesämter Erklärungen ab – etwa weil die neuen Vornamen nicht zum geänderten Geschlechtseintrag passten, nicht zulässige Sonderzeichen enthielten oder weil die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters fehlte.
Die Bundesregierung will das Selbstbestimmungsgesetz nun evaluieren lassen. Das Bundesfamilienministerium teilte dazu mit, dass derzeit eine Abfrage unter allen deutschen Standesämtern erfolge. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Anträge auf durchschnittlich 4000 pro Jahr. Es sei von einem anfänglichen Anmeldungshoch auszugehen, weil viele Menschen auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hätten, heißt es.
Das Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz löste das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ab, das zum Teil als diskriminierend empfunden wurde.EPD