In einer Zeit, in der Spaltung und Hetze vielerorts fröhliche Urständ feiern, tut man gut daran, einen Blick darauf zu werfen, wie junge Menschen die Welt erfahren. Sie lernen zuallererst, was zusammengehört, und sie wollen mitmachen, dabeisein, statt sich zu verweigern. „Auch“ gehört zu den Vokabeln, die schon den Kleinsten über die Lippen kommen. So selbstverständlich gehören die Dinge in den Augen von Kleinkindern zusammen, dass der Gedanke, sie zu trennen, sich erst allmählich ins Bewusstsein und in die Sprache schleicht. Dann will Paul seine Nudelsuppe „mit ohne“ Petersilie essen und Melanie verkündet stolz, dass sie jetzt „mit ohne Stützräder“ radeln kann.
Als Relikt aus einer Zeit allumfassender Geborgenheit begleitet dieses „mit“ die Buben und Mädchen mitunter bis zum Schuleintritt. Doch spätestens dann weiß jedes Kind: Ohne heißt ohne und ist das Gegenteil von mit.
Später im Leben, wenn es um Geld und Geschäftsinteressen geht, ändert sich das wieder. Die Sprache, einst erlernt, um sich mitzuteilen, wandelt sich zum Schwert, mit dem man teilen kann. Allerdings nicht wie weiland der heilige Martin den Mantel der Barmherzigkeit, sondern den Kuchen des Profits, und zwar in ein möglichst großes Stück für sich selbst und einen kleinen Rest für die anderen.
Besonders eifrig wird dieses Schwert derzeit bei Auseinandersetzungen ums Markenrecht eingesetzt. Da mussten dann Gerichte darüber entscheiden, ob ein Schnitzel Schnitzel heißen darf, wenn es kein Schnitzel ist, und ob eine Wurst Wurst sein darf, wenn sie ganz und gar vegan daherkommt. Gewiss: Man fragt sich schon, warum die Hersteller veganer Lebensmittel ihre Erzeugnisse unbedingt mit den Namen jener Produkte schmücken wollen, von denen sich ihre Kunden abzuwenden wünschen. Aber der Verdacht will nicht weichen, dass hinter den hehren Erklärungen der Markenschützer knallharte Geschäftsinteressen stecken. Denn wer die Hoheit über die Sprache hat, beherrscht den Markt.
Es geht um Geld und Macht, und letztere ist dem Schutzverband der Spirituosenindustrie wohl zu Kopf gestiegen. Er zog in Kiel gegen den Hersteller eines veganen Likörs vor Gericht – mit aller Konsequenz und ohne Rücksicht auf sprachliche Logik. Oder, um es kindgerecht auszudrücken, mit ohne Sinn und Verstand. Die Forderung: Ein Unternehmen dürfe seinen veganen Likör nicht als „Likör ohne Ei“ vermarkten, denn das wecke Assoziationen zu Eierlikör, was das betreffende Produkt nicht sei. Fast habe ich Mitleid mit den Anwälten, die diese krude Argumentation auch noch vertreten mussten. Noch deutlicher als mit dem Wort „ohne“ kann man schließlich nicht klarstellen, dass das, was da aus der Flasche fließt, eben kein Eierlikör ist. Was kommt als Nächstes? Wollen die Verbraucherschützer Bier mit dem Zusatz „alkoholfrei“ verbieten, weil es Assoziationen zu echtem Bier wecken? Man darf hoffen, dass die Kieler Richter solche Gedanken eingebremst haben. Sie wiesen die Klage ab und dürfen sich nun hoffentlich wieder wichtigen Fragen zuwenden. Die Markenschützer dagegen werden demnächst Post von ihren Anwälten bekommen – nicht ohne eine saftige Gebührenforderung.