Hirmer: Gericht erlaubt Verkauf des Stammhauses

von Redaktion

Das Hirmer-Stammhaus in der Fußgängerzone. © Marcus Schlaf

Es ist der nächste Schritt zum Verkauf des Hirmer-Hauses in der Fußgängerzone. Das Landgericht München I will keine Einstweilige Verfügung erlassen, die das Geschäft hätte verbieten sollen. Den Antrag auf Erlass eben dieses Papiers hatte Christian Hirmer gestellt (wir berichteten). Er ist einer der Gesellschafter des Traditions-Unternehmens und wollte offenbar verhindern, dass das Stammhaus des Herrenmode-Händlers an den Münchner Immobilien-Multi Erich Schwaiger verkauft wird. Ein Sprecher der Hirmer Gruppe sagte unserer Zeitung: „Wir bestätigen, dass das Landgericht München 1 einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Immobilie Kaufingerstraße 28 durch die Hirmer Gruppe abgelehnt hat. Damit steht der Finalisierung des Verkaufs nichts im Wege.“ Hintergrund: Hirmer ist nicht nur im Modehandel aktiv, sondern auch im Immobiliengeschäft. Allerdings will sich das Unternehmen neu ausrichten, zieht sich aus dem Immo-Bereich zurück. Der Verkauf des Stammhauses (der über 100 Millionen Euro bringen dürfte) soll nicht nur zur Rückzahlung von Darlehen verwendet werden, sondern dem Unternehmen auch Spielraum zur Weiterentwicklung der Handelssparte verschaffen. In der letzten Phase der Verkaufsverhandlungen hatte es neben Schwaiger noch einen weiteren Bieter gegeben: eine Finanzgruppe aus London unter Beteiligung von Christian Hirmer. Er selbst wird Mitte 2026 komplett aus der Hirmer Gruppe ausscheiden. Die weiteren Anteile dort halten unter anderem sein Bruder Ferdinand und sein Cousin Ulrich. Beide Letztgenannten befürworten den Verkauf an Schwaiger. Christian Hirmer war am Donnerstag nicht erreichbar.ULI HEICHELE

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