Käfer vor Gericht

von Redaktion

Ex-Geschäftsführer will Gewinnbeteiligung

Unfeine Trennungsschlacht bei Feinkost Käfer: Inhaber Michael Käfer (67) streitet vor Gericht mit seinem langjährigen Geschäftsführer Alexej Oberoi (56). Die früheren Duzfreunde zanken sich um eine millionenschwere Gewinnbeteiligung, die Oberoi nach seiner Kündigung im Vorjahr einklagen will. Doch Käfer will nicht zahlen – und macht ihm schwere Vorwürfe.Vor dem Landgericht München I trafen beide am Donnerstag aufeinander.

Der Feinkost-König und der Firmenstratege: Das war ein Vierteljahrhundert lang eine vertrauensvolle Männerfreundschaft. Käfer holte Oberoi 1999 auf den Geschäftsführer-Posten. Dort blieb er bis zum vergangenen Jahr. In dieser Zeit wurde Käfer von der edlen Münchner Feinkost-Boutique zu einem Gastronomie-Konzern, der weltweit Caterings anbietet – ob im Bundestag, bei Fußball-Weltmeisterschaften oder Formel-1-Rennen.

2024 gab Oberoi seine Stellung an der Firmenspitze aus persönlichen Gründen auf, reichte zum Jahresende seine Kündigung ein. Käfer antwortete darauf im Herbst mit zwei fristlosen Kündigungen, die Oberoi sofort aus dem Chefsessel befördern sollten – unter anderem, weil der Abtrünnige „Spesenbetrug“ begangen haben soll, wie Käfer-Anwalt Thomas Krebs vor Gericht sagte.

Demnach war Oberoi etwa mit dem Taxi von einem geschäftlichen Wiesn-Besuch auf Firmenkosten nach Hause gefahren und bewirtete seine Lebenspartnerin bei einem Geschäftsessen. Das war angeblich unzulässig. Oberoi weist die Untreue-Vorwürfe zurück, sie seien „teilweise schlicht erfunden”, sagte sein Anwalt Jan Kappel. Auch wenn der mutmaßliche Schaden nur wenige tausend Euro betrug, war er für Käfer Grund genug, einen vertraglich vereinbarten Geschäftsführer-Bonus einzubehalten – und der ist um viele Dimensionen größer.

Nach Rechnung von Oberoi beträgt die Gewinnbeteiligung zwischen 3,5 und 7,5 Millionen Euro. Die Summe soll der Lohn sein für die Umsatzsteigerungen, die er dem Unternehmen mit seinem Expansionskurs bescherte. Ob Käfer ihm den Bonus schuldet und wie hoch er ausfällt, muss jetzt das Landgericht klären. Beide Parteien beginnen einen sogenannten Vorvergleich, sollen also Gespräche für eine gütliche Einigung führen. Zuvor muss ein Gutachter ausrechnen, welcher Betrag denn nun stimmt. Bis zur Entscheidung dürfte das Verfahren noch viele Monate laufen.

Immerhin: Nach dem Gerichtstermin gaben sich die Kontrahenten die Hand. „Ich bin traurig, dass die Freundschaft zerbrochen ist“, sagte Oberoi nach dem Termin. Münchens Feinkost-König verschwand kommentarlos aus dem Gerichtssaal. TOM SUNDERMANN

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