Werden Parkbesucher durch Kiffer belästigt? René Korcak (li.) und Emanuel Burghard (re.) mit ihrem Anwalt David Werdermann klagen. © SIGI JANTZ
Noch ist der Cannabis-Konsum nur im Nordteil des Englischen Gartens erlaubt. © IMAGO
Dicke Luft am Verwaltungsgerichtshof: Zwei Münchner wollen das Cannabis-Verbot der Staatsregierung für den Englischen Garten kippen. Geht es nach ihnen, soll dort künftig ausnahmslos gekifft werden dürfen – noch diese Woche will das Gericht über den Fall entscheiden. Das Urteil könnte Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen in ganz Bayern haben.
Das Kiffen an sich bleibt ein Streitfall. Kaum erlaubt, war der Cannabis-Konsum schon wieder verboten: Für den Englischen Garten, den Finanz- und Hofgarten legte die Bayerische Staatsregierung Anfang Mai 2024 gleich einen Cannabis-Bann fest – nur knapp einen Monat nach der seinerzeit beschlossenen Teillegalisierung. Die Parkanlagenverordnung wurde dafür geändert, seither ist es darin explizit untersagt „Cannabis-Produkte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten“.
Mit einer Normenkontrollklage wollen Emanuel Burghard und René Korcak das Verbot nun gerichtlich überprüfen lassen. Korcak gibt an, nach einer überwundenen Krebserkrankung nun Schmerzpatient zu sein und deshalb dauerhaft Cannabis zu konsumieren – Burghard ist Liebhaber und will in Parks nicht darauf verzichten.
Die entscheidende Frage im Prozess: Werden Parkbesucher wirklich durch Kiffer belästigt oder gefährdet? Für die Allgemeinheit sei das „nicht belastbar zu begründen“, hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits im Juli entschieden – und das Kiffen im nördlichen Teil des Englischen Gartens vorläufig erlaubt. Mit einer Größe von mehr als zwei Millionen Quadratmetern ist der gesamte Garten sogar größer als der berühmte Central Park in New York. Wer sich gestört fühlt, hat genug Platz zum Ausweichen – so könnte man die Zwischentöne des Gerichts auffassen.
Dazu kommt: Nur fünf Bußgelder in Bezug auf Cannabis-Verstöße listet die zuständige Schlösser- und Seenverwaltung seit Mai 2024 – betroffen sei vor allem der Hofgarten. „Drogenprobleme gab es im Englischen Garten schon immer“, sagt dessen Verwalter Thomas Köster. Als Cannabis noch verboten war, habe es „viele Anzeigen“ gegeben. „Durch die Erlaubnis ist es dann uninteressant geworden für viele.“ Die Rauschgift-Probleme – einst sei der Monopteros „verwahrlost“ gewesen, sagt Köster – hätten sich inzwischen „räumlich verlagert“.
Die Argumente gegen das Kiffen? Die Schlösser- und Seenverwaltung betont die neben der abstrakten Gesundheitsgefahr auch mit dem Jugendschutz und befürchtet neben einer Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints auch einen hohen Grad an Belästigungen von Bürgern. Hier hält das Gericht dagegen: „Sie müssen diese Belästigung auch irgendwie für die gesamte Parkanlage begründen können.“ Doch das wird eher schwierig werden. ANDREAS THIEME