Illegale Werbung in Klums Topmodel-Show?

von Redaktion

Zoff um das Casting-Format „Germany’s Next Topmodel“ mit Heidi Klum: Der Sender ProSieben streitet sich mit der Medienaufsicht wegen Vorwürfen um unzulässige Werbung. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hatte eine Sendung aus dem Jahr 2021 beanstandet. Darin trifft Klum scheinbar zufällig auf eine Gruppe von männlichen Tänzern, die gerade für eine Aufführung probt. Es handelt sich um das Ensemble der Tanzshow „Magic Mike Live“, die damals in Berlin gastierte. Während Klum die Burschen bewundert, erscheint am Bildschirmrand ein Hinweis, wann und wo die Aufführung zu sehen ist. Für die Landeszentrale ist das eine unzulässige Form der Produktplatzierung. Der Sender sieht das anders. Gestern trafen sich beide Seiten vor dem Verwaltungsgericht.

Für Produktplatzierung gelten Einschränkungen: Laut Medienstaatsvertrag darf sie „nicht unmittelbar“ zum Kauf eines Produkts anregen. Genau das tut sie aber nach Ansicht der Medienwächter. Ein Anwalt von ProSieben meinte, man habe damit „nur Basisinformationen gegeben“. Der Richter deutete an, dass das Gericht den Fall ähnlich sieht. In der Sequenz sei „keine unmittelbare Anregung“ zu sehen, sondern eher ein Hinweis. Das Urteil soll heute fallen.TOM SUNDERMANN

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