Kein generelles Böllerverbot möglich
Das innerhalb des Mittleren Rings und in der Nähe bestimmter Orte wie Krankenhäusern oder dem Tierpark geltende Böllerverbot an Silvester nützt vielen ruhebedürftigen und umweltbewussten Sendlingern wenig. Zum einen befindet sich nur ein Teil des Stadtviertels innerhalb der Ruhezone, zum anderen sind Lärm und Schmutz nicht auf die erlaubten Bereiche beschränkt und zum dritten lässt sich ein nächtlicher „Böllertourismus“ nicht verhindern. Doch die Durchsetzung eines generellen Böllerverbotes liegt in Deutschland nicht in der Zuständigkeit der Gemeinden, sondern kann nur durch die Bundesgesetzgebung erfolgen. Mit dieser Auskunft musste sich eine Bürgerin bei der Sitzung des Bezirksausschusses Sendling zufriedengeben.WK