MÜNCHNER FREIHEIT
Bräuche und Wünschenswertes
Keinen Vorsatz. Keinen einzigen nehme ich mir. Ich fange morgen gar nichts vorsätzlich an. Das fühlt sich nämlich nach krimineller Energie an. Die Rechtsprechung definiert ihn, den Vorsatz, im Strafrecht als Willen zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände. Da l