Rampen & Co.: Wann zahlt die Kasse?

von Redaktion

Finanzielle Unterstützung gibt es nur, wenn Umbauten die Barrierefreiheit einer Wohnung verbessern

Schwierige Situation für Rollstuhlfahrer: Viele Wohnungen benötigen zusätzliche Rampen. © Mascha Brichta

Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse Umbauten einer Privatwohnung mit bis zu 4180 Euro. Mit dem Geld kann man den Einbau einer ebenerdigen Dusche, Haltegriffe, Waschtisch-Anpassungen oder auch eine Badewannentür finanzieren. Die Maßnahme muss beantragt werden und eine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Doch auch als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses kann man diesen Zuschuss bekommen. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4180 Euro betragen. Um den Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten, muss man einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Dazu braucht man in der Regel einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs sowie eine kurze Begründung, warum der Umbau notwendig ist. Nach Abschluss der Maßnahme reicht man die Rechnungen ein – die Kasse überweist den Zuschuss dann entweder an den Antragsteller oder direkt an den Handwerksbetrieb.

Bezuschusst werden auch Maßnahmen, die mit Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, etwa Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte. Außerdem wird laut des Gesundheitsministeriums auch der Ein- und Umbau von Mobiliar finanziell unterstützt. Notwendig sei, dass „entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss“.

Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Situation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.GW

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