Iris Z. (links) bereute ihre Tat. Opfer Harald G. (31, rechts) leidet heute noch an den Folgen des Angriffs. © Jantz (2)
Ihr Freund Harald G. (31) wollte sie vor die Tür setzen, da rastete Iris Z. (37) aus: Sie schlug G. dreimal eine Kurzhantel-Stange über den Kopf und stach ihm zweimal ein Küchenmesser in den Rücken. Nur weil sie einen Notruf absetzte, überlebte ihr Opfer. Iris Z. steht vor dem Landgericht München, wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Angeklagte räumte den Vorwurf ein und weinte zur Prozesseröffnung bitterlich. „Nie hätte ich gedacht, dass ich einem Menschen so etwas antun könnte“, schluchzte sie, „es tut mir so leid!“
Bei der Darlegung ihrer Biografie wurde Z.s Motiv klarer: G. hatte die ehemalige Strafgefangene überredet, zu ihm zu ziehen, wobei sie ihre WG-Unterkunft, ihr Bürgergeld sowie feste Aussichten auf eine Berufsausbildung aufgeben musste. Einmal eingezogen, sei G. irrational eifersüchtig gewesen. An jenem Abend sei es zum Streit gekommen, weil sie ihr Handy auf Nachrichten ihrer Tochter überprüft habe, er aber meinte, sie kommuniziere mit ihrem „anderen Freund“. Er habe gedroht, Schluss zu machen, und sie aufgefordert, zu verschwinden – was für Z. bedeutete, plötzlich obdachlos zu sein.
„Wenn Du Schluss machst, bringe ich Dich um!“, soll Iris Z. gesagt haben, bevor sie auf ihn losging. Das berichtet Harald G. im Zeugenstand. „Während der Stiche war ich sicher, dass sie mich jetzt umbringt.“ Laut dem Bäcker habe er nicht reden, sondern fernsehen wollen. „Ich habe jetzt noch Schmerzen im Rücken“, sagte er, „außerdem humple ich seit der Tat.“
Iris Z.s Verteidiger Nicolas Frühsorger will eine Haftstrafe von vier bis fünf Jahren erreichen. „Dieser Gewaltsprung entspricht nicht Frau Z.s Wesen“, sagt er, „sie ist bisher nur durch Eigentums- und Vermögensdelikte aufgefallen.“
Ein Urteil ist für den 22. Januar geplant. ISABEL WINKLBAUER